Vorstellung: Jura-Profi-Box Strafrecht

Die „Jura-Profi-Box“ aus dem Hause Münchhausen & Partner habe ich mir für den Bereich Strafrecht zugelegt. Ich muss schon sagen: Ein einfaches System, ordentlicher Preis – und es ist durchaus eine Empfehlung wert.

Die Box (es sind zwei Boxen, Strafrecht I und II) beinhaltet jedes Mal so um die 400 Karteikarten, die von der Grösse her 1/4-DinA5 sind. Das Konzept ist einfach: Vorne steht eine (scheinbar einfache) Frage, auf der Rückseite in aller Kürze die Antwort dazu. Mit der Box geliefert werden eine kleine Anleitung, wie man am besten damit lernt und Karteireiter, um die bereits abgefragte Karten wegzusortieren (und später zu wiederholen).

Eine einzelne Box kostet um die 22 Euro und es sind für jedes Themengebiet verschiedene Boxen verfügbar. Ich selbst habe mir Strafrecht zugelegt, da dies mein Schwerpunkt im Studium ist.

Bei zwei mal 400 Karten sind das 800 Fragen, die man mindestens 4 mal wiederholen soll – das klingt nach einem bisschen Arbeit. Und wer sich das vor Augen hält, der ist auch ganz froh, dass dieses Lernsystem sich auf die wesentlichen Fragen beschränkt und keine umfassenden Ausschweifungen vornimmt.

Spass macht es auf jeden Fall. Jedenfalls ab dem zweiten Mal, beim ersten Mal war ich häufig frustriert, da die Fragen eigentlich einfach sind und Grundlagenwissen darstellen – man aber, da hier eben nicht Schematisch gefragt wird, häufig durch die Fragestellung schon abgelenkt ist. Wer bisher nur Streitfragen und Schemata auswendig gerlent hat, kommt hier schnell an seine Grenzen. Und eben daran erkennt man auch gute Lernsysteme.

Ich muss zugeben, dass mir persönlich am meisten eben diese Fragesysteme Spaß machen: Vorne eine Frage, ich muss überlegen, und hinten kann ich dann nachsehen. Somit bereitet mir das hier auch mehr Spass als die Alpmann-Schmidt-Karteikarten (die ich später bespreche).

Die Jurakopf-Einschätzung

Jedenfalls für den jeweiligen Studien-Schwerpunkt kann ich besten Gewissens anraten, sich die passenden Boxen zu holen. Ich selber glaube nicht, dass ich ernsthaft jede Box so durchziehen könnte, wie ich es mit denen mache, die ich zum Strafrecht geholt habe.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.