VG Aachen: Unterrichtsverbot für Lehrer nach sexuellen Anzüglichkeiten zu Schülerin über soziales Netzwerk

Das Verwaltungsgericht Aachen (Aktenzeichen 1 L 251/13) hatte sich mit einem Lehrer zu beschäftigen, der zu seiner 16-Jährigen Schülerin über soziale Netzwerke Kontakt hielt und sie zuletzt darüber auch mit sexuellen Aufforderungen angeschrieben hat. Das Gericht hat im einstweiligen Recthsschutz entschieden, dass die Bezirksregierung Köln deb Betroffenen Lehrer die weitere Diensttätigkeit rechtmäßig untersagt hat: Bereits die verbalen sexuellen Kontakte seien für ein Unterrichtsverbot ausreichend.

Die Entscheidung ist inhltlich erst einmal nicht überraschend, gleichwohl wird man abwarten müssen, wie die Entscheidung in der Hauptsache ausgeht. Zunehmend ist zu merken, dass „Neue Medien“ und gerade „Soziale Netzwerke“ ein besonderer problembereich in Schulen sind: Mobbing unter den Schülern, Verbreitung persönlichkeitsrechtsverletzender Videos – und nun auch Grenzverschiebungen im Lehrer-/Schüler-Verhältnis. Schulen müssen sich dem Thema verstärkt widmen und auch, gerade bei Vorfällen unter den Schülern, noch häufig Fingerspitzengefühl und Problembewusstsein erarbeiten, wie die hiesige Praxis leider zeigt.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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