VG Aachen: Unterrichtsverbot für Lehrer nach sexuellen Anzüglichkeiten zu Schülerin über soziales Netzwerk

Das Verwaltungsgericht Aachen (Aktenzeichen 1 L 251/13) hatte sich mit einem Lehrer zu beschäftigen, der zu seiner 16-Jährigen Schülerin über soziale Netzwerke Kontakt hielt und sie zuletzt darüber auch mit sexuellen Aufforderungen angeschrieben hat. Das Gericht hat im einstweiligen Recthsschutz entschieden, dass die Bezirksregierung Köln deb Betroffenen Lehrer die weitere Diensttätigkeit rechtmäßig untersagt hat: Bereits die verbalen sexuellen Kontakte seien für ein Unterrichtsverbot ausreichend.

Die Entscheidung ist inhltlich erst einmal nicht überraschend, gleichwohl wird man abwarten müssen, wie die Entscheidung in der Hauptsache ausgeht. Zunehmend ist zu merken, dass „Neue Medien“ und gerade „Soziale Netzwerke“ ein besonderer problembereich in Schulen sind: Mobbing unter den Schülern, Verbreitung persönlichkeitsrechtsverletzender Videos – und nun auch Grenzverschiebungen im Lehrer-/Schüler-Verhältnis. Schulen müssen sich dem Thema verstärkt widmen und auch, gerade bei Vorfällen unter den Schülern, noch häufig Fingerspitzengefühl und Problembewusstsein erarbeiten, wie die hiesige Praxis leider zeigt.

Hinweis: Rechtsanwalt Jens Ferner hat im aktuell erschienenen Buch „Erfolgreiche PR im Social Web“ die „Rechtstipps“ verfasst. Weitere Hinweise und Urteile zum Thema „Internet & Schulen“ finden sich hier bei uns.

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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