Verwertungsverbot von Blutproben bei Verstoss gegen Richtervorbehalt: Das versteht kein Laie!

Einen kapitalen Bock hat das Amtsgericht Rostock (21 Cs 13/10) geschossen, das allen ernstes meinte, in einer Sache in der es um die Verwertung einer Blutprobe geht, die gegen den Richtervorbehalt erhoben wurde, sei es nicht nötig, einen Pflichtverteidiger zu bestellen, da

es sich um einen sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fall handele und der Angeklagte in der Lage sei, sich selbst zu verteidigen.

Natürlich, während sich Landgerichte und Oberlandesgerichte bundesweit gegenseitig widersprechen (kleiner Einblick nur hier, hier und hier) und bei den Polizeibeamten vor Ort teilweise grösste Verunsicherung besteht, wie man im konkreten Fall vorgehen soll – da weiss der Laie, der mit dem Thema noch nie in Berührung gekommen ist sofort, wie er sich zu verteidigen hat. Wo ja Verwertungsverbote an sich schon ein Thema sind, die jeder Laie auf Anhieb beherrscht.

Es liegt auf der Hand, dass Beschwerde eingelegt wurde und ebenso wenig überrascht es, dass das Landgericht Rostock (18 Qs 41/10) dem sofort ein Ende setzte. Dabei formuliert man es ein wenig zurückhaltender, wenn man die Notwendigkeit eines Pflichtverteidigers feststellt:

Dies ist hier bei der Verwertung der Blutproben angesichts der gegenwärtig in Rechtskreisen geführten Diskussion und der dazu ergangenen aktuellen Rechtsprechung u.a. des Bundesverfassungsgerichts der Fall. […] Diese rechtliche Debatte kann der Angeklagte, der juristischer Laie ist, nicht allein führen.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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