Waffenrecht: Kosten und Streitwerte typischer Gerichtsverfahren

Die klassische Frage – nicht nur – im Waffenrecht, wenn absehbar wird bzw. ist, dass man sich vor Gericht streiten muss, ist die „wie teuer“ es wird. Dabei gibt es hier durchaus etablierte Streitwerte bzw. Gegenstandswerte, die heran zu ziehen sind. So ist grundsätzlich erst einmal in den Klassikern von Folgendem auszugehen, bei Streit um …

  • … einen Waffenschein: 7500 Euro
  • … Munitionserwerbsberechtigung: 1500 Euro
  • : 5000 Euro zzgl. 750 Euro je weitere

Also: Durchaus greifbare Werte. Beim Streit vor Gericht um eine Waffenbesitzkarte bedeutet das damit alleine gute 400 Euro Gerichtskosten und anwaltliche Gebühren für die aussergerichtliche Tätigkeit in Höhe von fast 500 Euro (letzteres bezieht sich auf die gesetzlichen Gebühren, nicht selten werden – wie bei uns – bei ersten Beratungen ganz andere Summen angeboten, da es sonst schlicht nicht attraktiv ist). In der Summe muss man selbst bei „einfachen“ Verfahren rund um Waffenbesitzkarten in der Summe mit Kosten von über 1.000 Euro rechnen. Es kommt also schnell etwas zusammen, was auf der anderen Seite Grund genug sein sollte, von vorschnellen Klagen (oder Klagen ins Blaue) abzusehen. Insgesamt muss davor gewarnt werden, die Kosten eines solchen Rechtsstreits zu unterschätzen, nicht ohne Grund weise ich so oft darauf hin, dass eine fundierte Einschätzung vor unnötigen Kosten(explosionen) schützen kann – auch wenn man am Ende für einen Ratschlag eine Beratungsgebühr gezahlt hat, der vielleicht nicht gefällt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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