Verfassungsbeschwerde gegen Zensusgesetz 2011 („Volkszählung“) eingelegt

Mit heutigem Datum wurde durch die Anwaltskanzlei Ferner in meinem Namen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des „Zensusgesetzes 2011“ und dem damit verbundenen Zensus im Jahr 2011, auch als „Volkszählung“ bekannt.

Update: Das BVerfG hat inzwischen den Eingang der Verfassungsbeschwerde mitgeteilt und der Sache das Aktenzeichen 1 BvR 1646/10 zugeordnet.

Update2: Das BVerfG hat die Sache nicht zur Entscheidung angenommen.

Die geäußerten Bedenken beziehen sich nicht alleine auf das bekannte Urteil BVerfGE 65, 1 („Volkszählung“), sondern auf einer festen Linie des BVerfG, die in zahlreichen Urteilen anlässlich umfassender Datenerhebungen (wie der Rasterfahndung) entwickelt wurde. In aller Kürze spielen dabei u.a. folgende Überlegungen eine Rolle:

  1. Es werden Daten in einem Umfang erhoben, der in dieser Form gar nicht notwendig ist.
  2. Der vom entwickelte Grundsatz, möglichst anonym zu erheben, wird umfänglich verletzt.
  3. In der vorliegenden Form der Datenerhebung ist eine verbotene Katalogisierung zu erkennen.
  4. Es entsteht mittelfristig, nicht zuletzt wegen der auf mehrere Jahre gespeicherten Datensätze samt Ordnungsnummer, ein Klima der Unsicherheit, was bei derartigen Datenerhebungen laut Bundesverfassungsgericht als ständige Gefahr gerade zu vermeiden ist.
  5. Da auf längere Zeit ein umfassender Katalog aller Einwohner der Bundesrepublik Deutschland vorrätig gehalten wird, steht zu befürchten, dass hier in Zukunft zu anderen Zwecken Zugriff genommen werden wird. Das Zensusgesetz hat hier, wieder entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, keine ausreichenden Verwertungsverbote normiert.

Letztendlich geht es bei der Verfassungsbeschwerde nicht um das „ob“ einer Volkszählung, sondern um das „wie“ der Volkszählung, insbesondere Speicherdauer und Menge der erfassten Daten.

Hinweis: Jens Ferner ist u.a. Verfasser der von Rechtsanwalt Udo Vetter eingelegten Verfassungsbeschwerde in Sachen „Mikado“ (2 BvR 1372/07).

Ergänzende Links:

  1. Eine etwas ausführlichere Antwort zur Frage, „Warum eine Verfassungsbeschwerde“, finden Sie hier von mir.
  2. Es wurde eine weitere Verfassungsbeschwerde (des Foebud e.V.) eingereicht. Sie finden die Informationen dazu unter http://www.zensus11.de
  3. Eine Volkszählung soll wohl europaweit alle 10 Jahre durchgeführt werden, Informationen dazu hier.
  4. Beachten Sie bitte auch die Erläuterungen zum neuen elektronischen Personalausweis, zu finden hier.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.