Und wieder: Eilantrag gegen Zensus 2011 erfolglos

Nun hat auch das Verwaltungsgericht Stuttgart (13 K 3766/11) einen Eilantrag gegen die Verpflichtug zur Auskunftserteilung im Rahmen der Volkszählung 2011 („Zensus“) abgelehnt. Das Gericht dazu:

[…] der Heranziehungsbescheid sei voraussichtlich rechtmäßig. Die Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem Zensusgesetz 2011 trage den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 im sog. „Volkszählungsurteil“ Rechnung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung werde durch die abgefragten Daten nicht verletzt, da die abgefragten Daten entweder den Gemeinschaftsbezug des Einzelnen beträfen oder freiwillig abzugeben seien, soweit es höchstpersönliche Fragen z.B. nach Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung angehe.

Auch im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung der Daten sei ein Verstoß gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung nicht ersichtlich. Dem Schutz dieses Rechts dienten die bei der Erhebung der Daten zu beachtenden Regelungen, die eine räumliche, organisatorische und personelle Trennung von den Verwaltungsstellen erforderten. Für die weitere Verarbeitung bestehe die Verpflichtung zur Geheimhaltung sowie zur frühestmöglichen Löschung sowohl der erhobenen Daten als auch der eine individuelle Zuordnung ermöglichenden Ordnungsnummern, die zudem getrennt aufzubewahren seien.


Hinweis: Die Rechtsprechung ist sich hier durchweg einig, dazu nur früher das VG Neustadt oder die VG Mainz und Siegen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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