Ansparrücklage: Steuerliche Absetzung einer geplanten Investition

Wer in ein oder zwei Jahren eine betriebliche Investition vornehmen will, kann die Anschaffungskosten im Rahmen einer so genannten Ansparrücklage schon heute – teilweise – steuerlich geltend machen. Allerdings muss die Investitionsabsicht glaubhaft gemacht werden.

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat hierzu entschieden, dass grundsätzlich auch für einen Betriebs-Pkw die Ansparrücklage gebildet werden darf. Mit der Bezeichnung „Geschäftspersonenfahrzeug“ ist der Gegenstand einer beabsichtigten Investition hinreichend bestimmt. Im Übrigen hat das FG eine weitere wichtige Entscheidung getroffen: Die Erhöhung oder Bildung einer Rücklage ist kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten, wenn die Rücklagenbildung auch dazu dient, andere steuerliche Vorteile zu erlangen. Im Urteilsfall ging es um die Einhaltung der Einkunftsgrenze, die für die Eigenheimförderung maßgeblich ist (FG Düsseldorf, 7 K 7626/00 E).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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