Waffenrecht: Gemeinschaftlicher Besitz von Butterfly-Messer und Faustmesser – 60 Tagessätze

Ich habe als Zuschauer an einem Verhandlungstermin des Amtsgerichts Aachen teilgenommen, bei dem einen Pärchen vorgeworfen wurde, gemeinschaftlich ein Butterfly- und ein Faustmesser besessen zu haben (es ging nur um den Besitz, nicht um ein Führen in der Öffentlichkeit, wurde in der Wohnung vorgefunden). Die anwaltlich nicht vertretenen waren Geständig und wurden am Ende zu einmal 60 Tagessätzen und einmal 30 Tagessätzen verurteil. Der Unterschied in den Tagessätzen rührte daher, dass der eine strafrechtlich vorbelastet war und es hier berücksichtigt wurde.

Die Entscheidung entspricht durchaus gängiger Rechtsprechung. Beim Besitz unerlaubter Messer wird gerne ein Strafrahmen von 30 Tagessätzen bis zu 60 Tagessätzen gewählt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.