Versicherungsrecht: Versicherungsnehmer muss bei erfundenem Sachverhalt Bearbeitungsaufwand zahlen

Das AG Osterholz-Scharmbeck (4 C 1183/11) hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer den Bearbeitungsaufwand seines Falls bei der Versicherung erstatten muss, wenn ein unbegründeter Anspruch in betrügerischer Absicht geltend gemacht wurde. Es ging hier um die Behauptung eines Verletzungsablaufs der objektiv so nicht stattgefunden haben konnte. Im Ergebnis musste der Versicherungsnehmer einen Betrag von 200 Euro an die Versicherung zahlen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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