Es sollte bekannt sein, dass das Strafgesetzbuch den Tatbestand des „Gefährlichen Eingriffs in den Strassenverkehr enthält“. Beim OLG Hamm musste man sich nun mit der Frage auseinandersetzen, ob ein plötzliches Ziehen der Handbremse durch den Beifahrer einen solchen gefährlichen Eingriff darstellt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 21.3.2000, dass dem nicht immer so sei. Vielmehr ist auf die Intention des Eingriffes abzustellen, ob der Beifahrer also „verkehrsfeindlich“ oder verkehrsgerecht eingriff. Das Verhalten des Beifahrers erfüllte dieses Kriterium im vorliegenden Fall, da er nach Feststellung des Gerichtes, die Handbremse zog, um die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu verringern und den Fahrer dazu zu bringen, sich nach den Verkehrsvorschriften zu richten.
OLG Hamm 21.3.2000 – 4 Ss 121/2000 | DAR 9/2000
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