Nun beim Bundestag: Blutproben ohne Richter?

Ich hatte schon ausführlich berichtet, dass der Bundesrat einen Gesetzentwurf aus Niedersachsen abgesegnet hat, demzufolge bei Blutproben im Strassenverkehr der Richtervorbehalt gekippt werden soll. Wie beim Bundestag berichtet wird, liegt der Gesetzentwurf nun der Bundesregierung vor, die ihn „eingehend prüfen möchte“. Es ist nun abzuwarten, wie weiter damit verfahren wird, bisher war die Position der Bundesregierung zu dem Thema eher gespanten.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Schutzrechten (GeschG/UrhG/Marken), IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.