Ich hatte schon ausführlich berichtet, dass der Bundesrat einen Gesetzentwurf aus Niedersachsen abgesegnet hat, demzufolge bei Blutproben im Strassenverkehr der Richtervorbehalt gekippt werden soll. Wie beim Bundestag berichtet wird, liegt der Gesetzentwurf nun der Bundesregierung vor, die ihn „eingehend prüfen möchte“. Es ist nun abzuwarten, wie weiter damit verfahren wird, bisher war die Position der Bundesregierung zu dem Thema eher gespanten.
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