Geschwindigkeitsverstoss: Wo gilt einschränkendes Zusatzzeichen bei mehreren Schildern

Jeder Autofahrer kennt sie: Die kleinen weißen Zusatzzeichen unter Schildern, die den Anwendungsbereich eines Verkehrsschildes einschränken (Beispiel siehe hier). Was ist aber, wenn sich zwei Schilder über einem einschränkenden Zusatzschild befinden? Also: Ganz oben eine Geschwindigkeitsbegrenzung, darunter ein Überholverbot und dann ein Zusatzzeichen, das sich nur auf bestimmte Fahrzeuge bezieht, etwa dieses hier? Die StVO sagt im §39 III StVo dazu:

Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Nun, auch wenn dort „in der Regel“ steht, ist erst einmal davon auszugehen, dass es sich nur auf das unmittelbar darüber befindliche Schild („Überholverbot“) bezieht – das nur mittelbar darüber befindliche Schild („Geschwindigkeitsbegrenzung“) ist nicht erfasst. Aber: Wer nun zu schnell fährt und „erwischt“ wird, darf auf Milde hoffen: Ein über die Reichweite des Zusatzschildes kann begünstigen und z.B. zu einem Absehen vom führen (so OLG Bamberg, 2 Ss OWi 563/12).

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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