Geldbuße: Anforderungen an tatsächliche Feststellungen

Bei der Verhängung einer relativ hohen Geldbuße, wie es jedenfalls bei der Verhängung einer Geldbuße von 750 EUR der Fall ist, muss die Leistungsfähigkeit des Betroffenen berücksichtigt werden. Von ihr hängt ab, wie empfindlich oder nachhaltig die Geldbuße den Täter trifft.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hin. Nach dessen Ansicht rechnen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen alle Umstände, von denen die Fähigkeit des Betroffenen abhängt, eine bestimmte Geldbuße zu bezahlen:

  • Hierzu gehören insbesondere sein Einkommen, etwaige Schulden und Verpflichtungen, das Bestehen etwaiger Unterhaltspflichten sowie gegebenenfalls das Einkommen des Ehepartners.
  • Auch das Eigentums- und Wertverhältnis zu dem bei der Tat benutzten Kraftfahrzeug kann ein Faktor darstellen, der Rückschlüsse auf die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betroffenen zulässt.

(OLG Hamm, 3 Ss Owi 582/07)

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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