Entzug der Fahrerlaubnis: Nach Gewalttaten außerhalb des Straßenverkehrs möglich!

Eine kann durch die Fahrerlaubnisbehörde auch dann entzogen werden, wenn eine „fehlende charakterliche Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr“ festgestellt wird. Dabei können mitunter auch Verhältnisse berücksichtigt werden, die ausserhalb des Strassenverkehrs liegen, etwa eine besondere gewalttätige Grundhaltung. Das VG Gelsenkirchen (7 L 896/12) hat dies bestätigt, selbst dann, wenn man verkehrsrechtlich bisher gar nicht in Erscheinung getreten ist. Dabei durften auch noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren einbezogen werden!

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Schutzrechten (GeschG/UrhG/Marken), IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.