Der Blitzer aus der Tonne – ein Fall für das BVerfG?

Die Städteregion Aachen ist aus dem Häuschen: Wir haben den „Blitzer aus der Tonne“, einen „Blitzer“, der wie eine Mülltonne aussieht und entsprechen getarnt ist. Zur Zeit kommt er im Rahmen einer Probephase in der Städteregion zum Einsatz, die Aachener Nachrichten hatten dazu bereits berichtet und für einiges Aufsehen gesorgt. Heute ist zu vernehmen, dass das Projekt – wen wundert es – bei der Bevölkerung nur auf wenig Gegenliebe stößt, was sicherlich an dem „Erfolg“ des Gerätes liegt, das laut AN in einer 2stündigen Einsatzphase gleich 83 Autofahrer erwischte. Aktuell liest es sich so, als würde das Projekt zumindest politisch keinen Stand bei uns haben, aber auch juristisch werden sich Fragen stellen, dabei ist die Diskussion schon lange schwelend, inwiefern eine wirklich versteckte Überwachung auf deutschen Strassen überhaupt möglich wäre.

Als das BVerfG sich im Juli diesen Jahres zur Verfassungsmäßigkeit von Blitzern äußerte, hatte ich nämlich schon auf einen interessanten Passus in der Entscheidung hingewiesen:

Es wird im Urteil (Rn.14) festgestellt, dass die Eingriffsintensität durch das Blitzen nicht so hoch sei,

da nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für Jedermann wahrnehmbar sind, so dass das Gewicht des Eingriffs für den Einzelnen reduziert ist

Vielleicht, mit Blick auf die modernen “Blitzer”, die teilweise versteckt agieren, wird sich das BVerfG daher mittelfristig erneut dem Thema widmen dürfen.

Eben das ist der springende Punkt, man kann nämlich in wirklich versteckt agierenden Blitzern, mit denen bei breitem Einsatz ein stetes und nochmals verstärktes Überwachungsgefühl einhergeht, durchaus einen intensiven Grundrechtseingriff erkennen. Und dabei wird sich auch die Frage stellen, warum man die überhaupt versteckt – wenn es darum geht, die Fahrer zum angemessenen Fahren anzuhalten, sind offene Blitzer ja sehr gut, denn wer den Blitzer sieht, passt sein Fahrverhalten ja gerade an. Ob dabei das wirkliche Erwischen den grossen nachhaltigen Effekt hat, wage ich zu bezweifeln und sehe darin kein Argument – sehr wohl aber kann es ein Argument sein, dass Fahrer insgesamt vorsichtiger fahren, weil sie ständig damit rechnen, unerkannt überwacht zu werden. Womit wir wieder bei der Frage wären, ob es vertretbar ist, dass sich jeder Autofahrer in diesem Land davor fürchtet, von einem versteckt agierenden Staat bei jedem kleinen Fehler erwischt zu werden. Mit Blick auf die bisherige Rechtsprechungs-Tradition des BVerfG habe ich meine Zweifel, ob das wirklich gut ankommt.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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