Bussgeldkatalog

Bussgeldkatalog: Sie finden im Folgenden diese Übersichten mit jeweils zugehörigen aktuellen Beiträgen bei uns:

  1. Abstand
  2. Parken

Es handelt sich hierbei ganz bewusst nur um eine Übersicht über die wesentlichen Verstöße im Straßenverkehr. Bei Fragen rund um Bussgelder und insbesondere um den stehen wir Ihnen zur Verfügung. Beachten Sie auch, dass Sie auf unserer Webseite in der Kategorie „Verkehrsrecht“ viele hundert Urteile und Tipps finden rund um das Verkehrsrecht, Autos und Ordnungswidrigkeiten.

Einzelne Verstöße im Bussgeldkatalog

1. Geschwindigkeitsüberschreitung

innerhalb geschlossener Ortschaftaußerhalb geschlossener Ortschaft
Überschreitung (km/h)Bußgeld (€)Punkte in Monat(en)Bußgeld (€)PunkteFahrverbot in Monat(e)
bis 101510
11 – 152520
16 – 203530
21 – 25801701
26 – 3010011(+)8011(+)
31 – 401602112011(+)
41 – 502002116021
51 – 602802224021
61 – 704802344022
über 706802360023

(+) Fahrverbot nur, wenn Verstoss zwei Mal innerhalb eines Jahres

[geschwindigkeit]

2. Abstand

Geschwindigkeit höher als 80km/h bis max 129km/hGeschwindigkeit ab 130 km/h
Abstand (Meter) ist weniger als …/10tel des TachosBußgeld (€)PunkteFahrverbot in Monat(en)Bußgeld (€)PunkteFahrverbot in Monat(e)
5751101
41001201
31601/2(+)1(+)3021
22401/2(+)2(+)7022
13201/2(+)3(+)8023

(+) Nur einschlägig wenn über 100 km/h

[abstand]

3. Parken

  • Unzulässig gehalten: 10 Euro
  • Unzulässig gehalten mit Behinderung: 15 Euro
  • Unzulässig in „zweiter Reihe“ gehalten: 15 Euro
  • An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt: 15 Euro
  • Unzulässig auf Geh- und Radwegen geparkt: 20 Euro
  • Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt: 35 Euro
  • Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr geparkt: 20 Euro

An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt:

  • bis zu 30 Minuten: 10 Euro
  • bis zu 1 Stunde: 15 Euro
  • bis zu 2 Stunden: 20 Euro
  • bis zu 3 Stunden: 25 Euro
  • länger als 3 Stunden: 30 Euro

[haltenparken]

Rotlichtverstoss

  • Bei Rot gefahren: 90 Euro
  • Bei Rot gefahren mit Gefährdung: 200 Euro + 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot gefahren mit Gefährdung: 240 Euro + 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot gefahren, länger als 1 Sekunde Rotlicht: 200 Euro 2 Punkte, min. 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot gefahren, länger als 1 Sekunde Rotlicht, mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte, min. 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot gefahren, länger als 1 Sekunde Rotlicht, mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte, min. 1 Monat Fahrverbot

[rotlicht]

Handyverbot

Bei verbotenem Telefonieren im Auto mit einem Mobiltelefon drohen nicht nur 60 Euro sondern 1 Punkt.

[handyverbot]

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Schutzrechten (GeschG/UrhG/Marken), IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.