Die Verkehr-Unfall-Sachverständigengesellschaft hat eine Analye von 1810 Ordnungswidrigkeiten vorgestellt, in deren Rahmen sich ergeben hat, dass bei gerade einmal 14,98% der untersuchten Fälle keinerlei Beanstandungen am Messvorgang festzustellen waren. Im Umkehrschluss heisst das, dass fast 85% aller Messungen in irgendeiner Form (von gravierend bis marginal) fehlerhaft waren.
Der Bundesregierung liegt nun eine Anfrage dazu vor, wie sie dies bewerten möchte, den Betroffenen zeigt dies auf jeden Fall eines: Fernab des Bagatellbereichs lohnt sich eine Beratung in jedem Fall.
Links zum Thema:
- Unfall mit privatem KFZ bei Dienstfahrt – kein Ersatz des Höherstufungsschadens der KFZ-Haftpflichtversicherung - 10. Oktober 2023
- Strafbarkeit nach §315b StGB: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - 26. September 2022
- Fahrtenbuch: Wann sind Ermittlungen notwendig - 29. Oktober 2021