Verkehrsunfall: Ist ein Rechtsanwalt nötig?

Immer wieder wird gefragt, ob ein Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall nötig ist, ob die Beauftragung überhaupt Sinn macht. Dabei stellt sich doch eher die Frage, warum man auf die fachliche Beratung und Regulierung verzichten sollte, wenn die Kostenrisiken hier doch wirklich arg überschaubar sind.

Insgesamt stellen sich etwa bei einem Verkehrsunfall viele Fragen im Detail, die Laien regelmäßig überfordern werden – das Vertrauen in Versicherungen sollte dabei auf den Prüfstand gestellt werden, schließlich haben diese ein ureigenes finanzielles Interesse an einer für diese möglichst günstigen Regulierung des Verkehrsunfalls.

Im Folgenden einige kurze Ausführungen zur Frage, ob ein Rechtsanwalt nach einem Verkehrsunfall nötig ist.

Das OLG Frankfurt brachte es gar so auf den Punkt: „Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Verkehrsunfall: Rechtsanwalt nötig – Lohnt sich ein Rechtsanwalt?

Sparen Sie sich nach einem Verkehrsunfall Streitigkeiten mit der Versicherung, insbesondere den Ärger, wenn über die Schadenshöhe oder Gutachterkosten diskutiert wird. Und bedenken Sie, dass je nach Ablauf des Verkehrsunfalls die Kosten für Ihren Rechtsanwalt von der gegnerischen Versicherung getragen werden – und im Streitfall, sofern abgeschlossen, von Ihrer Rechtsschutzversicherung. Nutzen Sie in Ihrem Verkehrsunfalls die Fachkenntnis eines Rechtsanwalts und verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte: Häufig zeigen sich im Detail bei einem Verkehrsunfall Probleme, die Sie gar nicht einschätzen können – so ist bei einem eben nicht immer der Auffahrende schuld oder wenn man sich unüberlegt einen Mietwagen nimmt, kann man auf Kosten (anteilig) „sitzen bleiben“.

Ihr Rechtsanwalt bietet Ihnen nach einem Verkehrsunfall den Gesamtüberblick

Ein in der Regulierung des Verkehrsunfalls erfahrener Rechtsanwalt bietet Ihnen etwas wichtiges: Einen Gesamtüberblick über die sich stellenden Fragen.

Sie sollten daran denken: Bei all den Beteiligten – Versicherungen, Polizei und Staatsanwaltschaft – sind Sie derjenige, der nach einem Verkehrsunfall ein unbekanntes Gebiet betritt!

So haben Sie gleich mehrere streitbare Felder: Sie haben den Unfallgegner, ggfs. einen hiervon unterschiedlichen Fahrzeughalter, dessen Versicherung – und sogar ihre eigene Versicherung, mit der eventuell Streit zu führen ist, wobei alle Betroffenen auch noch eigene und ggfs. widerstreitende Interessen nach Ihrem Verkehrsunfall haben. Hinzu kommt eventuell die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, im einfachsten Fall wegen eines Bußgeldes, im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren und ein .

Ein in der Unfallregulierung erfahrener Rechtsanwalt weiss, wie hier jeweils zu agieren ist, welche Strategie und welches Verhalten jeweils korrekt sind. Und dabei ist der Rechtsanwalt derjenige, der als Ihr Dienstleister Ihnen verpflichtet ist!

Rechtsanwalt nach Verkehrsunfall: Ihr objektiver Dienstleister

Ihr Rechtsanwalt muss objektiv und in Ihrem Sinne alleine für Sie parteilich agieren – Interessen der Versicherungen oder sonstiger Dritter haben für Ihn nur dort eine Rolle zu spielen, wo sie ihre Interessen betreffen. Ihrem Rechtsanwalt ist es gleichgültig, was die Versicherung meint, sein einziger Auftrag ist, Ihren Interessen zu dienen. Und wird dabei regelmäßig von der gegnerischen Versicherung bezahlt.

Hinweis: Wir arbeiten bewusst mit keiner Versicherung, mit keinem Verband oder ähnlichem zusammen! Wir möchten unabhängig zur Verfügung stehen und lassen uns weder Mandaten vermitteln noch stehen wir in einem Auftragsverhältnis zu einem Versicherer.

Versicherungen kürzen nach Verkehrsunfällen

Versicherungen leben davon, nicht zu zahlen – das ist eine pauschale Binsenweisheit, die nicht zu unterschätzen ist. Vertrauen Sie nicht blind Versicherern sondern nutzen Sie die objektive Einschätzung Ihres Rechtsanwalts. Sie gehen andernfalls nach einem Verkehrsunfall nicht nur das Risiko ein, dass unangebracht gekürzt wird – sondern darüber hinaus vielmehr, dass sie nicht einmal merken, was Ihnen eigentlich fehlt.

Ein typisches Beispiel für Streitfragen ist das Stichwort „Mietwagen und Verkehrsunfall“, dazu finden Sie bei uns Beiträge um einen Einblick zu erhalten: Erstattung von Mietwagenkosten und Unfallersatztarif

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Schutzrechten (GeschG/UrhG/Marken), IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.