Fahrtenbuchauflage auch bei einem einmaligen Verkehrsverstoss

Das Verwaltungsgericht Trier (1 L 721/08 und 1 L 154/11) hat festgestellt, dass auch bei einem einmaligen Verkehrsverstoss (hier: Zulässige Höchstgeschwindigkeit um 62km/h überschritten) eine Fahrtenbuchauflage in Betracht kommt, wenn der angeschriebene Halter den Fahrzeugführer nicht benennen kann/will.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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