Am 15.5.2000 hat das OLG Düsseldorf festgestellt, dass ein Fahrverbot nach §25 StVG seinen Sinn verloren haben kann, wenn die zu ahndende Tat mehr als 2 Jahre zurückliegt. Als Grund wird hier unter anderem angeführt, dass das Fahrverbot als „Denkzettel“ für nachlässige Kraftfahrer vorgesehen ist, wobei die ihm zugesehene Besinnungsfunktion verloren geht, wenn der Zeitraum…
Kategorie: Fahrerlaubnisrecht
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