Wie bereits bekannt gegeben wurde, wurde durch die Anwaltskanzlei Ferner – in meinem Namen – Verfassungsbeschwerde wegen der Volkszählung 2011 eingelegt. Nunmehr liegt hier auch das Aktenzeichen vor: 1 BvR 1646/10.
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner: Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht | Tel: 02404-92100 (Alle anzeigen)
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