Es gilt aufzupassen, wenn das neue Verbraucherrecht zum Juni 2014 in Kraft tritt: Einige nach altem Verbraucherrecht unzulässige und gerne abgemahnte Verhaltensweisen werden zukünftig erlaubt sein. Dies dürfte insbesondere folgendes betreffen:
Die vormals „problematische“ Abwälzung der Rücksendekosten auf Verbraucher ist in Zukunft gesetzlicher Regelfall
Die Aufnahme einer Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung ist zukünftig ausdrücklich vorgesehen und kein Problem
Die Widerrufsfrist ist nun fest auf 14 Tage ausgelegt
Wer jedoch abgemahnt wurde und eine mit Vertragsstrafe versehene Unterlassungserklärung abgegeben hat, wird nun unsicher sein. Tatsächlich muss man wohl keine Angst haben, der Bundesgerichtshof hat klar gestellt, dass es rechtsmissbräuchlich ist, wenn aus einer rechtlich überholten Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe gefordert wird. Gleichwohl wird es sinnvoll sein, abschliessend zu klären, dass kein Unterlassungsvertrag mehr besteht – bzw. die Punkte aus einem Unterlassungsvertrag gestrichen werden, die sich überholt haben. Insoweit verweise ich auf meinen Beitrag zum Thema „Kündigung einer Unterlassungserklärung“ – wichtig ist, dass Betroffene sich frühzeitig um das Thema kümmern.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).