UWG Reform 2015 verabschiedet und verkündet

Es ist soweit: Der Bundestag hat am 5.11.2015 in 3. Beratung die UWG-Reform 2015 beschlossen. Auch wenn der Bundestag nicht müde wird, zu betonen, dass es sich lediglich um “Klarstellende Anpassungen zur vollständigen Rechtsangleichung beim Gesetzeswortlaut” handeln soll, so sehen das doch zahlreiche Stimmen – nicht zuletzt Köhler – dann doch anders. Systematik, Wortwahl und auch Anwendung des Gesetzes werden sich gerade im Bereich der Wettbewerbsverstöße spürbar ändern – was auch notwendig war, da das deutsche Recht dann doch durchaus in manchem Punkt von der UGP-Richtlinie abgewichen ist.

Ich hatte dazu bereits eine erste Übersicht erarbeitet, es folgt noch eine zweite Übersicht die die endgültige Fassung dann berücksichtigen wird. Soweit sich möglicherweise im Einzelfall Ansatzpunkte für weiteren Streit um einen Unterlassungsanspruch ergeben wird es klug sein, darauf zu achten, ob das Gesetz in Kraft tritt noch während der Rechtsstreit anhängig ist (Inkrafttreten ist am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt) – da der Unterlassungsanspruch in der letzten mündlichen Verhandlung festzustellen ist bietet sich hier viel Potential für Streit. Dies nicht zuletzt, da die Meinungen in der Literatur vollkommen unterschiedlich sind, ob es sich nicht doch nur um klarstellende Äußerungen handelt.

Von mir dazu: Erste Stellungnahme und Übersicht zum Gesetzentwurf der UWG Reform 2015

Update: Die UWG Reform 2015 wurde am 9.12.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit ab dem 10.12.2015 in Kraft treten.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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