Es ist soweit: Der Bundestag hat am 5.11.2015 in 3. Beratung die UWG-Reform 2015 beschlossen. Auch wenn der Bundestag nicht müde wird, zu betonen, dass es sich lediglich um „Klarstellende Anpassungen zur vollständigen Rechtsangleichung beim Gesetzeswortlaut“ handeln soll, so sehen das doch zahlreiche Stimmen – nicht zuletzt Köhler – dann doch anders. Systematik, Wortwahl und auch Anwendung des Gesetzes werden sich gerade im Bereich der Wettbewerbsverstöße spürbar ändern – was auch notwendig war, da das deutsche Recht dann doch durchaus in manchem Punkt von der UGP-Richtlinie abgewichen ist.
Ich hatte dazu bereits eine erste Übersicht erarbeitet, es folgt noch eine zweite Übersicht die die endgültige Fassung dann berücksichtigen wird. Soweit sich möglicherweise im Einzelfall Ansatzpunkte für weiteren Streit um einen Unterlassungsanspruch ergeben wird es klug sein, darauf zu achten, ob das Gesetz in Kraft tritt noch während der Rechtsstreit anhängig ist (Inkrafttreten ist am Tag nach der Verkündung im Gesetzblatt) – da der Unterlassungsanspruch in der letzten mündlichen Verhandlung festzustellen ist bietet sich hier viel Potential für Streit. Dies nicht zuletzt, da die Meinungen in der Literatur vollkommen unterschiedlich sind, ob es sich nicht doch nur um klarstellende Äußerungen handelt.
Von mir dazu: Erste Stellungnahme und Übersicht zum Gesetzentwurf der UWG Reform 2015
Update: Die UWG Reform 2015 wurde am 9.12.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit ab dem 10.12.2015 in Kraft treten.
- Cyberkriminalität als Kriegsverbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof? - 30. September 2023
- Zeitungsartikel als Sprachwerk - 30. September 2023
- Rechtliche Fragen beim Recycling von Batterien - 24. September 2023