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Urteil im Internetbetrugsfall: 4 Jahre Haft

Beim Landgericht Bauzen (1 KLs 330 Js 7106/08) wurde über einen Internetbetrugsfall verhandelt, der insgesamt eine etwas grössere Dimension erhalten hat. Es ging u.a. um die „Kaufs’ein GmbH“ (dazu hier eine Dikussion von Käufern). Im Ergebnis finde ich, bei einem abgegeben vollumfänglichen Geständnis, die Gesamtstrafe von 4 Jahren durchaus beachtenswert, weswegen ich hier die Pressemitteilung des Gerichts zitieren möchte:

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Bautzen verurteilte den 38-jährigen gelernten Koch Enrico F. wegen Betruges in 298 tateinheitlichen Fällen (buy 24 Ltd.) in Tatmehrheit mit Betrug in 151 tateinheitlichen Fällen (Kauf`s ein GmbH) zu der Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Der Verurteilung ging am gestrigen Tage eine Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus.
Für den Fall eines umfassenden Geständnisses kündigte das Gericht an, keine Strafe über vier Jahre zu verhängen.
Der Angeklagte gestand umfassend für die jeweiligen Firmen als Verantwortlicher agiert zu haben. Die Aussagen konnten heute durch die gehörten Polizeibeamten sowie durch die Anhörung einer Gutachterin des LKA und durch die Anhörung eines Wirtschaftsprüfers verifiziert werden.
Im Ergebnis stand fest, dass der Angeklagte seine Firmen zum gewerbsmäßigen Betrug im o.g. Umfange nutzte.
Das Geständnis, die deutlich dadurch abgekürzte Beweisaufnahme und die bisher erlittene Untersuchungshaft von ca. 12 Monaten führten zu der moderaten Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Das Strafverfahren gegen Frau Inge K. wurde bereits gestern eingestellt, da diese lediglich als Strohfrau für ihren Sohn als Geschäftsführerin aufgetreten war, ein strafrechtlich relevantes Verhalten allein darin jedoch nicht gesehen werden kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof – trotz der Verständigung – angegriffen werden.
Urteil vom 01.03.2011, Az.: 1 KLs 330 Js 7106/08

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.