Urteil im Internetbetrugsfall: 4 Jahre Haft

Beim Landgericht Bauzen (1 KLs 330 Js 7106/08) wurde über einen Internetbetrugsfall verhandelt, der insgesamt eine etwas grössere Dimension erhalten hat. Es ging u.a. um die „Kaufs'ein “ (dazu hier eine Dikussion von Käufern). Im Ergebnis finde ich, bei einem abgegeben vollumfänglichen Geständnis, die Gesamtstrafe von 4 Jahren durchaus beachtenswert, weswegen ich hier die Pressemitteilung des Gerichts zitieren möchte:

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Bautzen verurteilte den 38-jährigen gelernten Koch Enrico F. wegen Betruges in 298 tateinheitlichen Fällen (buy 24 Ltd.) in Tatmehrheit mit in 151 tateinheitlichen Fällen (Kauf`s ein GmbH) zu der Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Der Verurteilung ging am gestrigen Tage eine Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus.
Für den Fall eines umfassenden Geständnisses kündigte das Gericht an, keine Strafe über vier Jahre zu verhängen.
Der Angeklagte gestand umfassend für die jeweiligen Firmen als Verantwortlicher agiert zu haben. Die Aussagen konnten heute durch die gehörten Polizeibeamten sowie durch die Anhörung einer Gutachterin des LKA und durch die Anhörung eines Wirtschaftsprüfers verifiziert werden.
Im Ergebnis stand fest, dass der Angeklagte seine Firmen zum gewerbsmäßigen Betrug im o.g. Umfange nutzte.
Das Geständnis, die deutlich dadurch abgekürzte Beweisaufnahme und die bisher erlittene von ca. 12 Monaten führten zu der moderaten Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren.
Das Strafverfahren gegen Frau Inge K. wurde bereits gestern eingestellt, da diese lediglich als Strohfrau für ihren Sohn als Geschäftsführerin aufgetreten war, ein strafrechtlich relevantes Verhalten allein darin jedoch nicht gesehen werden kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch mit dem Rechtsmittel der Revision zum – trotz der Verständigung – angegriffen werden.
Urteil vom 01.03.2011, Az.: 1 KLs 330 Js 7106/08

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht.