Urteil: eBay-Verkäufer darf sich Abbruch der Auktion zum vorzeitigen Verkauf vorbehalten

Das OLG Düsseldorf (22 U 54/13) hat zum Thema “Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion klar gestellt:

Der Anbietende kann – schon nach dem ausdrücklichen gesetzlichen Wortlaut des § 145 Halbsatz 2 BGB – die Bindungswirkung eines Angebots auf Abschluss eines (Kauf-)Vertrages grundsätzlich ohne weiteres ausschließen bzw. einschränken (z.B. durch eine auflösende Bedingung, einen Widerrufsvorbehalt o.ä. […])

Das bedeutet übersetzt: Wer eine eBay-Auktion beginnt, darf sich – zumindest mit dem OLG Düsseldorf – ausdrücklich vorbehalten, dass die Auktion vorzeitig beendigt wird und dabei kein Vertragsschuss zu Stande kommt. Bei vorzeitigem Ende der eBay-Auktion entsteht damit keine Schadensersatzpflicht. Der Betroffene hatte in diesem Fall in seinem Auktionstext die Formulierung “Ein Zwischenverkauf bleibt mir vorbehalten” verwendet, was für das OLG Düsseldorf ausgereicht hat.

Die Entscheidung ist sehr umfangreich und geht begrüssenswert detailliert auf die streitgegenständlichen Fragen ein. Dabei stellt es zusammengefasst klar, dass weder die eBay-AGB noch sonstige Wertungsentscheidungen eine andere Sichtweise rechtfertigen: Es steht den Vertragsparteien (Anbieter und “Mitbieter”) selbstverständlich frei, eigene vertragliche Bedingungen für das untereinander zu schliessende Vertragsverhältnis zu treffen. Ein ausdrücklicher Vorbehalt eines “Zwischenverkaufs” ist damit kein Problem – dies ist dann als auflösende Bedingung hinsichtlich des Angebots zu qualifizieren.

Doch Vorsicht: Es ginge meines Erachtens zu Weit, davon zu sprechen, dass man sich kurzerhand einen grundlosen Abbruch vorbehalten kann. Da das Einstellen eines Angebots immer die Anbahnung eines Rechtsgeschäfts im Sinne des §311 II Nr.2 BGB ist und somit Rücksichtnahmepflichten begründet, sind rein willkürliche Abbrüche nach meinem Dafürhalten nicht hinzunehmen. Vielmehr braucht es zumindest eines Grundes, wobei mit dem OLG halt auch als Grund ein früherer Verkauf vereinbart werden kann. Die bisherige Rechtsprechung zum Thema ist insoweit auch nicht “überholt”, sondern eben in den Fällen anwendbar, in denen gerade nichts vereinbart war. Andererseits werden eBay-Anbieter gut beraten sein, sich zukünftig – rein vorsichtshalber – den “Zwischenverkauf” ausdrücklich vorzubehalten. Schaden jedenfalls kann es nichts.

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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