Softwarerecht: Zum urheberrechtlichen Schutz von Code-Snippets

Das Landgericht Düsseldorf (12 O 254/11) hat sich zum urheberrechtlichen Schutz von Javascript-Code geäußert, wobei die Aussage durchaus verallgemeinert werden kann: Den urheberrechtlichen Schutz als Computerprogramm nach §69aff. UrhG können „Code-Snippets“ durchaus erlangen. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich bei diesen „Code-Schnippseln“ nicht um alltägliche allerwelts-Codezeilen handelt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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