Schadensersatz beim Filesharing: 300 Euro in Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf (12 O 68/10) hat sich offensichtlich nun auf eine Linie eingeschwenkt: Beim Filesharing ist im Zuge des Schadensersatzes dort mit 300 Euro pro Lied zu rechnen. Ich hatte berichtet, dass das schon vormals beim LG Düsseldorf (12 O 521/09) so gesehen wurde.

Zu dem Thema ist eine Sammlung weiterer Entscheidungen hier bei uns zu finden. Es zeigt sich in einer Übersicht – mal ganz abgesehen davon, dass der vielzitierte Spruch „Die klagen nie“ offensichtlich Schwachsinn ist – dass man bei Liedern durchaus mit 150 Euro Schadensersatz rechnen muss, in Düsseldorf fest mit 300,00 Euro.

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Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.