Erfolgsort einer Urheberrechtsverletzung im Internet

Wo liegt der Erfolgsort einer Urheberrechtsverletzung:

Der Ort des Schadenseintritts ist sowohl der Ort, an dem der Schaden entstanden ist (Erfolgsort), als auch der Ort des ursächlichen Geschehens (Handlungsort); bei unerlaubten Handlungen im Internet gilt als Tatort jeder Ort, an dem das Medium bestimmungsgemäß abgerufen werden kann (Thomas Putzo, ZPO, 33. Auflage, 2012, Artikel 5 EuGWO, Rnr. 19 a, 19 h). Vorliegend ist der Erfolgsort der unerlaubten Handlung auch in München. Die von der Beklagten betriebene Webseite ist bestimmungsgemäß zumindest auch im hiesigen Bezirk abrufbar Dies ergibt sich nicht nur daraus, dass es sich um eine deutschsprachige und im Bundesgebiet abrufbare Webseite handelt (…)

LG München I,  37 O 8778/14

Dazu auch bei uns: Allgemeines zur Urheberrechtsverletzung – Was ist eine Urheberrechtsverletzung

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.