Abmahnung wegen Nutzung von MovieBox & Popcorn-Time

Mir lagen zwischenzeitlich Abmahnungen vor, die äußerlich klassische Filesharing-Abmahnungen wegen der Nutzung einer Tauschbörse waren, aber von dem Betroffenen gar nicht nachvollzogen werden konnte. Später stellte sich heraus, dass über den betreffenden Anschluss wohl die App „MovieBox“ oder auch „Popcorn-Time“ zum Einsatz kam. Das wirkt wie eine App zum Streamen von Inhalten, ist am Ende aber auch nur ein Weg, um Inhalte über Bittorrent zu „streamen“. Das bedeutet, es wird über Bittorrent auf Daten zugegriffen, wie dann wie ein normal angezeigter Film erscheinen, so wirbt auch Popcorn-Time ganz offen damit „Watch torrent movies instantly“.

Eltern sind gut beraten, mit ihren Kindern vorab das Gespräch zu suchen. Zwar kann man die Webseite von Popcorn-Time über moderne Router sperren, da letztlich über eine App zugegriffen wird. Allerdings wird für zukünftige Versionen von Popcorn-Time mit einem VPN geworben, was Rechtsverfolgungen erschweren dürfte „Popcorn Time 1.2 Beta for IOS is ready! We provide VPN built in within the app because your anonymity is important!“. Umgesetzt ist dies derzeit aber wohl noch nicht.

Hinweis: Das Ganze hat mit der Diskussion zum Thema Streaming (dazu hier bei uns) wenig zu tun: Auch wenn es um laufend geladene und im Rahmen des Ladens gezeigte Inhalte geht, so werden dennoch über Bittorrent Daten heruntergeladen und dann zur Anzeige genutzt.

MovieBox ist da nur ein Beispiel, ein populäres anderes Programm – das ebenfalls schon zu Abmahnungen führte – ist Popcorn-Time. Im Kern spielen die Namen und das Erscheinungsbild keine grössere Rolle – wenn die Inhalte von Bittorrent zur Anzeige erst einmal herunter geladen werden, steht eine Urheberrechtsverletzung im Raum. Betroffene verweisen gerne darauf, dass die Funktionsweise gar nicht so bekannt war. Wenn man aber kostenlos mit einem Klick auf seinem Handy aktuelle Blockbuster sehen kann oder Filme, die gerade erst im Kino laufen, wird der Richter nicht lange Diskutieren und auf den gesunden Menschenverstand hinweisen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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