BGH zum künstlerischen Zitat: Urheberrecht bei Mashups und Collagen

Der Bundesgerichtshof (I ZR 212/10, „blühende Landschaften“) konnte sich mit dem Zitatrecht bei künstlerischen Arbeiten beschäftigen und hat festgestellt dass das urheberrechtlich Zitatrecht (gemäß § 51 Satz 2 Nr. 2 UrhG) bei Kunstwerken einen weiteren Anwendungsbereich als bei nichtkünstlerischen Sprachwerken hat. Aber es gibt einen Haken: Für die Annahme eines Kunstwerks sind mit dem BGH … BGH zum künstlerischen Zitat: Urheberrecht bei Mashups und Collagen weiterlesen