Unterlassungserklärung: Unzutreffende Angaben sind kerngleiche Verstöße wie fehlende Angaben

Der Bundesgerichtshof (I ZR 37/07) hat anlässlich einer Unterlassungserklärung bzgl. eines Impressumsvertosses festgehalten, dass die unzureichende Angabe einer gesetzlichen Pflichtinformation und die gar nicht erst vorgenommene Pflichtinformation zwei kerngleiche Verstöße sind: Wer sich verpflichtet hat, es zu unterlassen eine Aufsichtsbehörde zu benennen und dann eine falsche im Impressum benennt, der schuldet die Vertragsstrafe. Die Entscheidung … Unterlassungserklärung: Unzutreffende Angaben sind kerngleiche Verstöße wie fehlende Angaben weiterlesen