Corona-Virus (SARS-CoV-2) – Informationen zu Corona und unserer Kanzlei

Corona – Wir sind für Sie da!

Wir sind für Sie da: Unser Büro arbeitet unter Berücksichtigung der besonderen Situation weiter für Sie, eine digitale Bearbeitung Ihrer Mandate ist bei uns sicher gestellt, wobei wir jahrelange Erfahrung in der digitalen Betreuung von Mandanten haben. Ausgewählte Mandate werden bei uns digital angenommen und bearbeitet, mit Telefon- und Online-Konferenzen.

Ihre Vertretung ist digital sichergestellt im Strafrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, bei Scheidung & Ordnungswidrigkeiten – also wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Rufen Sie aus dem Raum Aachen & Heinsberg in diesen Fällen an oder senden Sie eine unverbindliche Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de

Aktuelle News bei uns zum Thema Corona-Pandemie:

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Umgang mit SARS-CoV-2 in unserer Kanzlei

Unser Kanzleialltag ist mit einigen einfachen Maßnahmen organisiert, um Risiken zu verringern:

  • Es finden natürlich ohnehin seit je her regelmässige Reinigungen unserer Kanzlei durch eine Fachfirma statt, die Reinigungs-Intervalle haben wir bereits erhöht.
  • Wo Dinge telefonisch erledigt werden können, werden Telefonate den unmittelbaren Besprechungen vorgezogen. Wir bieten im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, bei Scheidungen und sogar im Strafrecht digitale Mandatsführung, so dass auch Mail-Verkehr funktioniert.
  • Unsere Mitarbeiter arbeiten weitestgehend im .
  • Wenn Besprechungen ausnahmsweise vor Ort nötig sind, sind sie so geplant, dass Mandanten sich im Wartezimmer möglichst gar nicht mehr begegnen bzw. gemeinsam sitzen. Bei der Besprechung sitzen Anwalt und Mandant 2 Meter auseinander.
  • Wir geben schon längere Zeit keine Hand mehr, nach jedem Mandantengespräch werden gleichwohl die Hände gewaschen und desinfiziert, ebenso die Oberflächen im Büro.
  • Bei uns gilt schon immer: Wer krank ist bleibt zu Hause, unsere Mitarbeiter durften noch nie mit Krankheitssymptomen arbeiten. Auch dies ist nun nochmals erweitert, wenn ein Mitarbeiter auch nur leichte Kopfschmerzen hat, wird er zu Hause bleiben. Dies führt aber auch dazu, dass ggfs. Besprechungstermine kurzfristig ausfallen.
  • Was Sie tun können: Bitte bleiben Sie zu Hause so gut es geht! Wenn Sie krank sind, rufen Sie uns an und sagen Sie den Termin ab, auch wenn es nur leichte Kopfschmerzen oder Schluckbeschwerden sind – wir sind dann nicht böse und haben genug Ausweich-Termine. Gehen Sie derzeit nicht zum Anwalt für unwichtige Sachen. Faustformel: Wenn man sich für 100 Euro streiten möchte, ist das absolut unwichtig – wenn Fristen laufen ist es absolut wichtig!

Unsere Kanzlei liegt nicht nur unmittelbar am Kreis Heinsberg gelegen, wir sind auch regelmässig bei den Amtsgerichten Geilenkirchen und Heinsberg tätig – losgelöst von den durch SARS-CoV-2 stark betroffenen Regionen Aachen und Heinsberg waren wir von Beginn an früh mit dem Umgang in Sachen SARS-CoV-2 konfrontiert.

Es ist keine politische Floskel, wenn wir sagen, dass wir die Sorgen ernst nehmen – auch wir haben Familie und Risikogruppen in unserem Umfeld. Dabei haben wir seit je her massiv auf Hygiene und Gesundheit geachtet, in unserer Kanzlei gibt es seit Jahren sowohl fest montierte Desinfektionsspender als auch einen jährlich gewarteten Defibrillator.


Häufige Fragen zu Corona

Panik ist fehl am Platze, gleichwohl muss man umsichtig sein und auch Sorgen ernst nehmen. Unsere Anwälte waren schon sehr früh ausgelastet durch Unternehmen mit zunehmendem Beratungsbedarf, der sich in erster Linie arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich darstellte. Im Folgenden finden Sie frei verfügbare Informationen als Hilfe.

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Informationen zum Corona-Virus

Weiterführende Informationen zu Corona

Bitte suchen Sie Ihre Informationen gut aus und glauben Sie nicht jeden Mist – wir erleben derzeit eine angebrachte Welle von Vorsichtsmaßnahmen aber weder sind Hamsterkäufe noch Panik angebracht. Informieren Sie sich hier:

Beachten Sie, dass seit dem 14.03.2020 weder Schulkinder noch Kindergartenkinder weiter betreut werden bis zum Ende der Osterferien NRW. Am 16.03. und 17.03. stehen Notfallkontakte in den Schulen und Kindergarten zur Verfügung, bitte nutzen Sie dies aber nur, wenn Sie wirklich auf eine Notfallbetreuung angewiesen sind!

Darüber hinaus geltend seit dem 23.03.2020 weitgehende Kontaktverbote, in NRW voraussichtlich jedenfalls bis zum 19.04.2020. Da diese - und Strafbewehrt sind, raten wir dringend dazu, sich hieran zu halten.


Die Justiz und Corona

Die Justiz in NRW ist um „normalen Alltag“ bemüht, obwohl es im Justizzentrum Aachen bereits mehrere (Verdachts-)Fälle gibt, finden Sitzungen normal statt. Dies entspricht auch dem Willen der Landesregierung, die klar gestellt hat, dass Justiz und Gesundheitsvorsorge weiter laufen, man möchte hier deutlich machen, dass die öffentliche Daseinsvorsorge weiterhin funktioniert – daran sollte es auch keinen Zweifel geben!

Uns ist bisher nicht einmal eine Einschränkung des Betriebes im Justizzentrum Aachen bekannt geworden, sobald sich daran etwas ändert, teilen wir das umgehend mit. Dabei sind wir wegen Strafverhandlungen de facto täglich im Justizzentrum, also unmittelbar an der Informationsquelle. Nach unserem Eindruck wäre es dabei, gerade wegen des extrem fluktuierenden Besucherverkehrs, durchaus sinnvoll – wenn nicht gar zwingend – dass nicht notwendige Sitzungen verschoben und die Öffentlichkeit begrenzt wird. Da dies auch inhaltlich mit dem angekündigten Erlass der Landesregierung NRW übereinstimmt, könnte in den nächsten Wochen eine entsprechende Beschränkung in Justizgebäuden durchaus erfolgen.

Sollten Sie geladen sein aber nachweislich erkrankt sein oder unter Quarantäne stehen, rufen Sie sofort unter der auf Ihrer Ladung angegebenen Rufnummer an und teilen Sie dies mit. Gehen Sie weder einfach nicht zum Justizzentrum in diesen Fällen, noch gehen sie trotz Erkrankung/Quarantäne zum Termin – rufen Sie vielmehr rechtzeitig vorher auf der Geschäftsstelle an! Die häusliche Quarantäne ist verbindlich und darf nicht gebrochen werden.

Solange Sie nichts andere hören, gehen Sie als Kläger, Beklagter oder geladener davon aus, dass ihr Termin stattfinden wird. Unsere Mandanten werden telefonisch durch unser Büro informiert, sobald sich hier etwas ergibt! Unsere Persönliche Einschätzung ist dabei, dass es in naher Zukunft zumindest zu einer Einschränkung kommen wird. Sie sollten sich also regelmässig informieren, auf unserer Seite zum Justizzentrum Aachen halten wir Sie auf dem laufenden.


Corona-Virus (SARS-CoV-2) - Informationen zu Corona und unserer Kanzlei - Rechtsanwalt Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
Benutzerbild von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.