Unrichtige Darstellung der Verhältnisse in einem Jahresabschluss

Die Verhältnisse in einem sind im Sinne des § 331 HGB unrichtig wiedergegeben, wenn die Darstellung mit den objektiven Gegebenheiten am Maßstab konkreter Rechnungslegungsnormen und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung nicht übereinstimmt. Die sich aus § 253 Abs. 3 HGB ergebende Pflicht zur Wertabschreibung bei Gegenständen des Umlaufvermögens setzt jedenfalls voraus, dass der Teilwert am Abschlussstichtag unter dem Buchwert liegt (dazu BGH, 5 StR 204/19).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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