Und wieder zur Trennung von Anzeigen und redaktionellen Beiträgen

Ich hatte schon berichtet: Das OLG Naumburg (10 U 31/09) sprach bei der grundsätzlich vorzunehmenden Trennung von Anzeigen und redaktionellen Beiträgen den so genannten “Anzeigeblättchen” einen gewissen Spielraum zu. Durch die Kollegen von Damm & Partner wurde ich zu dem Thema auf zwei weitere Entscheidungen aufmerksam, die ich hier kurz referenzieren möchte: So einmal die Entscheidung des OLG Düsseldorf (I-20 U 251/08), die ebenfalls Zugeständnisse macht, wenn die Werbung eindeutig und zweifelsohne als solche zu erkennen ist (Beeindruckend hier die Wortwahl des Gerichts, die von einer “plumpen Anpreisung” spricht). Wohl enger sieht das aber wieder das LG Itzehoe (5 O 81/09).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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