Zum ewigen Streit, wann ein Rechtsanwalt für Fristversäumnisse einzustehen hat, trägt das OVG Lüneburg (2 NB 400/09) das hier bei:
Der prozessbevollmächtigte Rechtsanwalt hat den von einer Büroangestellten notierten Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist jedenfalls dann eigenverantwortlich auf seine Richtigkeit zu überprüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden.
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner: Strafverteidiger & Fachanwalt für IT-Recht | Tel: 02404-92100 (Alle anzeigen)
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