Vorgestellt: Grundkurs Arbeitsrecht

Der Beck-Verlag hat mir den „Grundkurs Arbeitsrecht“ von Abbo Junker zur Rezension zugestellt – und ich war nicht wirklich begeistert. Denn, wie wohl viele, ist das Arbeitsrecht nicht wirklich mein Fall. Das was ich bisher dazu lesen durfte war eher müßig, so dass ich irgendwann mit einem 20-Seiten-Skript die meines Erachtens notwendigen Basics stupide gepaukt habe und das wars. Totzdem gab ich dem Werk von Junker eine Chance und in der Tat: Das hat sich gelohnt.

Hinweis: Das hier besprochene Buch wurde mir als Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt.

Wenn ich auf einer Party bin gibt es momentan 3 Highlights, mit denen ich konfrontiert werde, sobald ich sage ich bin Jura-Student:

  1. Du, ich habe da einen Vermieter der will einfach nicht….
  2. Als ich im Nagelstudio war haben die mir einen Nagel ruiniert, was kann ich tun…
  3. Mein Chef, der hat einfach…darf der das?

Jedenfalls bei den wirklich regelmässigen Fragen zum Punkt 3 ist mir stetig aufgefallen, wie wenig ich weiss; in erster Linie weil ich zwar ein paar Basics beherrschte die für Klausuren halbwegs reichten, aber eben nicht für die Lebenswirklichkeit.

Ich kann getrost behaupten: Mit dem Junker behebt man diese Mängel. Ich war sehr überrascht, wie flüssig ich das Buch lesen konnte und wie viel nach dem ersten Lesen hängen geblieben ist. Dabei orientiert sich das Buch an der inhaltlich üblichen Dreiteilung:

  • Individualarbeitsrecht
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Verfahrensrecht

Wobei letzteres angenehm kurz gehalten ist. Ich empfand die Ausführungen durchweg angenehm, dabei setzt der Autor konsequent auf erläuternde Schemata, Grafiken bzw. Tabellen, die mir sehr gut geholfen haben. Zumal der sonst schnell monotone Lesefluss immer wieder unterbrochen wird und man wirklich abwechslungsreich das Thema aufarbeiten kann.

Sehr schön sind auch die „Prüfungsfragen“ am Ende eines jeden Kapitels, die zudem nicht einfach hinten eine Lösung haben, sondern zu jeder Frage wird auf die passende Randnummer verwiesen, so dass man problemlos den entsprechenden Inhalt wiederholen kann.

Ich persönlich wurde spätestens im Kapitel „kollektives Arbeitsrecht“ überzeugt, für mich bisher ein Buch mit sieben Siegeln, dass der Autor schrittweise geöffnet hat und mir endlich vollumfänglich ermöglicht hat, im Detail zu verstehen was dahinter steht. Gerade da „Arbeitskämpfe“ und „Tarifverhandlungen“ Teil unseres Alltags, auch in den Nachrichten, ist ist es als Jurist vielleicht wichtig, hier mehr als nur die „Basics“ zu beherrschen und Hintergründe auch mal erklären zu können. Junker vermittelt diese Themen so, dass man es sich nach eindringlicher Lektüre durchaus zutraut.

Leider wird auch in diesem Buch teilweise mit diesen Einschüben in Schriftgrösse 8 gearbeitet, was spätestens dann schwierig ist, wenn ganze Fälle so abgearbeitet werden (als Beispiel nur den Übungfall 14 auf Seite 192, der über etwa 3 Seiten geht). Dieses Manko ist aber das einzige im Schriftbild, insgesamt ist es für die Augen ein sehr angenehmes Buch.

Das Buch kommt mit einem umfassenden Sachwortverzeichnis, Online-Inhalte gibt es dazu nicht. Was mir zudem positiv aufgefallen ist sind die zahlreichen (über Fußnoten) eingearbeiteten Urteile und Verweise, was ich in dieser Menge nicht als üblich bewerten sondern hervorheben möchte.

Die Jurakopf-Einschätzung

25 Euro ist nicht gerade günstig, aber auch nicht überteuert: Das Werk ist den Preis allemal wert. Es vermittelt was man braucht und dient darüber hinaus als solides Nachschlagewerk. Wer das Arbeitsrecht, so wie ich, als Pflichtprogramm des Studiums beherrschen, aber auch verstehen will, der hat hier ein sehr gutes und umfassendes Buch neben dessen Anschaffung man keine weiteren mehr braucht.
Wer den Schwerpunktbereich Arbeitsrecht gewählt hat, wird naturgemäß weitere Bücher brauchen – doch auch dem möchte ich das Werk hier quasi als „Fundament“ ans Herz legen.

Daten zum Buch

Grundkurs Arbeitsrecht
Abbo Junker
7. Auflage, Verlag C.H.Beck
Preis: 25 Euro
ISBN: 9783406570452

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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