Angabe der Energieeffizienzklasse bei Energieverbrauchskennzeichnung im Internet

Der hat in nunmehr zwei Entscheidungen (BGH, I ZR 159/16 und I ZR 181/14) klar gestellt, dass die Energieverbrauchskennzeichnung in einem Internetshop nicht direkt bei der Anzeige des Produkts erfolgen muss sondern via Link auf eine separate Informationsseite erfüllt werden kann:

Die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Fernsehgerätemodells muss (…) nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angegeben werden. Vielmehr genügt es grundsätzlich, wenn die Energieeffizienzklasse auf einer Internetseite angegeben wird, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht ist und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist. (…) Entgegen der Ansicht der Revision muss die Energieeffizienzklasse eines Fernsehgerätemodells aber nicht auf derselben Internetseite wie die Werbung angegeben werden, um diesen Zweck zu erreichen. Vielmehr kann dieser Zweck auch dadurch erreicht werden, dass die Energieeffizienzklasse auf einer Internetseite angegeben wird, die sich nach dem Anklicken eines Links öffnet, der sich auf derselben Internetseite wie das beworbene Fernsehgerät befindet (aA LG Köln, MMR 2014, 393, 394; Schneidewind, MMR 2014, 395, 396 f.). Jedenfalls genügt es insoweit, wenn dieser Link in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht ist und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist (vgl. Wüstenberg, WRP 2015, 832, 842 f.). – BGH, I ZR 181/14

Allerdings muss man darauf achten, wie der Link bezeichnet ist, denn es muss sich aus der Linkbezeichnung ergeben, welche Daten dahinter zu erwarten sind, denn mit dem BGH muss ein Link, mit dem auf die Angabe der Energieeffizienzklasse auf einer anderen Internetseite verwiesen wird, nicht nur räumlich in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht, sondern auch inhaltlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Effizienzklasse zu erkennen sein:

  • Der Link ist auf derselben Internetseite unmittelbar unterhalb der preisbezogenen Werbung angebracht und durch die Bezeichnung „Details zur Energieeffizienz“ eindeutig als elektronischer Verweis auf nähere Angaben zur Energieeffizienz zu erkennen. – BGH, I ZR 181/14
  • Dem zuletzt genannten Erfordernis entspricht der von der Beklagten gesetzte Link nicht. Seine nur allgemeine Bezeichnung „Mehr zum Artikel“ führt dem Verbraucher nicht vor Augen, dass er an der betreffenden Stelle Informati- onen zur Energieeffizienzklasse findet, die für die Bewertung des Geräts in wirt- schaftlicher und umweltmäßiger Hinsicht von erheblicher Bedeutung sind. – BGH, I ZR 159/16
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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