Unberechtigte Datenlöschung in erheblichem Umfang durch Arbeitnehmer

Wenn ein Arbeitnehmer – nach Ankündigung des Arbeitgebers, sich vom Arbeitnehmer trennen zu wollen – vom Server des Arbeitgebers Daten in erheblichem Umfang (hier: 7,48 GB) löscht rechtfertigt dies die außerordentlich fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dies insbesonere, wenn er sich, wie in diesem Fall, verabschiedet mit den Worten „man sieht sich immer zweimal im Leben“ … Unberechtigte Datenlöschung in erheblichem Umfang durch Arbeitnehmer weiterlesen