Umfang des Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

Der EuGH (C-307/22) hat klargestellt, dass Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO dahin auszulegen ist, dass im Rahmen eines Arzt-Patienten-Verhältnisses das Recht auf Erhalt einer Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, umfasst, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Wiedergabe aller dieser Daten zur Verfügung gestellt wird. Dazu: Art. 15 … Umfang des Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO weiterlesen