UK: Encrochat-Inhalte können verwendet werden

spielt auch vor britischen Gerichten eine Rolle – Wobei es hier eine Besonderheit gibt: Nach britischem Recht können Beweise aus Abhörmaßnahmen grundsätzlich nicht vor Gericht verwendet werden. Nun berichtet die BBC, dass eine diesbezügliche Diskussion vor einem Rechtsmittelgericht dahingehend, Staatsanwälte davon abzuhalten, Nachrichten von hunderten von Telefonen, die Teil des geheimen Kommunikationsnetzwerks Encrochat waren, vor Gericht zu verwenden, scheiterte.

Hinweis: Zum Thema Kryptomessaging und findet sich von RA JF in der Literatur eine Darstellung bei §174 TKG Rn. 4, 35 im BeckOK- (Beweisverwertungsverbot und EUGH-Rechtsprechung) sowie in jurisPR-StrafR 11/2023 Anm. 4 (LG Darmstadt)!
Beachten Sie auch die zahlreichen Beiträge in unserem Blog zum Schlagwort „Kryptomessenger“!

Ich hatte schon dargestellt, dass in Deutschland diese Diskussion hinsichtlich eines Verwertungsverbotes kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Letztlich muss man aber auch irgendwo relativ frustriert feststellen, dass Beweisverwertungsverbote in Deutschland ohnehin kaum mehr existieren, was die Öffentlichkeit de facto nicht weiss.

Vor dem britischen Gericht drehte es sich um die Frage, wie damit umzugehend ist, dass „Malware“ von französischen Experten auf Encrochat-Telefonen weltweit platziert wurde. Diese Software schickte dann Kopien jeder Nachricht an einen Polizeiserver. Frankreich hat sich bis heute geweigert zu sagen, wie das, was es „das Implantat“ nannte, funktionierte, was zu Rechtsunsicherheit bei britischen Gerichten führen sollte. Das sah man nun anders.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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