Bei den Straferwartungen wurde es schon angesprochen: Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht sind sehr stark regional geprägt. Aus hiesiger Sicht macht ein Rechtsanwalt, auch wenn er sich tatsächlich mit dem BTM-Strafrecht auskennt, nur Sinn, wenn er die lokalen Gegebenheiten und Gepflogenheiten wirklich kennt. So kann jemand ohne Erfahrung vor Ort falsch Einschätzen, wo Einstellungen möglich sind – und dann, weil er etwa nicht weiss, wann im Raum Aachen bei BTM-Vorwürfen selbst beim Schöffengericht über eine Einstellung gesprochen werden kann, eine Möglichkeit verspielt.
Ein grenznaher Strafverteidiger, etwa im Raum Aachen, der auch tatsächlich Strafverteidiger ist und nicht „Strafrecht nebenbei“ macht, wird regelmässig hinreichende BTM-Erfahrung mitbringen. In unserer Kanzlei etwa werden dutzende BTM-Fälle jährlich verhandelt, sowohl beim Amtsgericht als auch beim Landgericht. Neben einer solchen Hinreichenden Erfahrung ist es aus unserer Sicht gerade im BTM-Strafrecht sehr sinnvoll, auf Anwälte zu setzen, die sich vor Ort auskennen.
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