Wenn Sie Opfer einer Straftat sind haben Sie verschiedene Rechte, die Sie kennen und nutzen sollten:
- Bei besonderen Straftaten oder bei besonders schweren Folgen wie etwa bei Sexualdelikten, Körperverletzung, selbst bei Beleidigungen, können Sie als Nebenkläger auftreten und haben eigene Verfahrensrechte (beachten Sie dazu unseren FAQ-Eintrag „Nebenklage“)
- Auch wenn Sie nicht als Nebenkläger auftreten ist Ihnen auf Antrag mitzuteilen: Ob das Verfahren eingestellt wurde, Ort und Zeitpunkt der Hauptverhandlung sowie die gegen den Angeklagten erhobenen Beschuldigungen sowie der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens
- Darüber hinaus haben Sie weitergehende Informationsrechte auf Antrag, so ist Ihnen mitzuteilen:
- ob die Weisung erteilt worden ist, zu Ihnen keinen Kontakt aufzunehmen oder mit Ihnen nicht zu verkehren;
- ob freiheitsentziehende Maßnahmen gegen den Beschuldigten oder den Verurteilten angeordnet oder beendet oder ob erstmalig Vollzugslockerungen oder Urlaub gewährt werden – wenn Sie hieran ein besonderes Interesse darlegen können;
- ob der Beschuldigte oder Verurteilte sich einer freiheitsentziehenden Maßnahme durch Flucht entzogen hat und welche Maßnahmen zu Ihrem Schutz deswegen gegebenenfalls getroffen worden sind;
- ob dem Verurteilten erneut Vollzugslockerung oder Urlaub gewährt wird – wenn Sie hieran ein besonderes Interesse darlegen können;
Mehr zu den Rechten der Opfer einer Straftat bei uns.
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