Hier kommt es drauf an: Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen wurden, zur Beschuldigtenvernehmung, müssen Sie ausdrücklich nicht Folge leisten!
Anders wenn Sie als Zeuge geladen wurden, hier musste man früher ebenfalls nicht zur Polizei, inzwischen aber kann man zwangsweise vorgeführt werden oder ein Zwangsgeld erhalten. Dazu bei uns: Was tun bei Vorladung zur Polizei?
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