Man ist natürlich nicht schutzlos bei einem erhaltenen Strafbefehl: Der Strafbefehl soll das Verfahren vereinfachen und beschleunigen, nicht aber Rechte abschneiden. Selbstverständlich kann man problemlos eine Hauptverhandlung erreichen – dazu legt man einen Einspruch gegen den Strafbefehl ein.
Dieser Einspruch kann bei verhängten Tagessätzen auch nur auf die Höhe der Tagessätze beschränkte werden – wenn etwa bei jemandem mit 1000 Euro monatlichem Einkommen auf X Tagessätze a 60 Euro erkannt wurde, kann dieser durchaus nur gegen die Höhe der Tagessätze Einspruch einlegen. Der Fall, dass die Tagessätze zu hoch bemessen sind, ist übrigens eher der Regelfall. Sie finden hier mehr Informationen dazu, was Sie bei einem Strafbefehl tun können.
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