Was ist ein Pflichtverteidiger?

Was ist ein : Ein „Pflichtverteidiger“ ist ein ganz normaler Rechtsanwalt. Dieser Rechtsanwalt ist im Rahmen einer Beiordnung auf Staatskosten tätig ist, ohne dass es irgendwelche sonstigen Einschränkungen gibt – es geht also um Ihren Verteidiger „auf Staatskosten“. Die Strafprozessordnung sieht dabei zwingend für bestimmte Fälle der Strafverteidigung einen so genannten „Pflichtverteidiger“ vor, es handelt sich hierbei mit dem Gesetz um Fälle der „notwendigen Verteidigung“.

Ein Pflichtverteidiger ist kein Rechtsanwalt der für das Gericht oder den Staat arbeitet! Mit „Pflichtverteidiger“ bezeichnet das Gesetz alleine den notwendigen Verteidiger, der auf Staatskosten beigeordnet wird.

Es geht darum, dass jemand nicht ohne Rechtsanwalt in bestimmten Strafprozessehen (alleine) stehen darf. Der Pflichtverteidiger ist damit nur beschreibend gemeint, es geht nicht um einen bestimmten Rechtsanwalt oder gar um einen Rechtsanwalt der „für das Gericht arbeitet“ – so etwas gibt es nicht! Pflichtverteidiger sind Rechtsanwälte und wenn Sie alles richtig machen bekommen Sie genau den Anwalt, den Sie sich selber ausgesucht haben.

Unsere auf die Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen sind bei einem echten strafrechtlichen Notfall kurzfristig für eine Beauftragung verfügbar. Unser Strafverteidiger-Notruf: 01751075646 (keine kostenlose Erstberatung, keine SMS, keine garantierte Erreichbarkeit!)

Infos bei uns: Haft oder Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Pflichtverteidiger gesucht | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl

Keine besondere Qualifikationsprüfung

Wenn man von „dem Pflichtverteidiger“ spricht, geht es also nicht um einen besondere Beruf, sondern beschrieben wird nur die Stellung. Am Ende ist es ein normaler Anwalt – allerdings gibt es keine Qualifikationsprüfung! Das bedeutet, wenn das Gericht Ihnen unter den Anwälten einen Pflichtverteidiger auswählt, muss das nicht zwingend ein erfahrener Strafverteidiger sein.

Pflichtverteidiger-Kontakt

  • Wir bieten professionelle Pflichtverteidigung, ohne Zuzahlung ab Beiordnung – die Pflichtverteidigung ist bei uns eine vollwertige Strafverteidigung durch Fachanwälte für Strafrecht (keine Berufsanfänger, keine Terminsvertreter!)
  • Kurzes Prozedere: Wenn Sie die Aufforderung vom Gericht erhalten haben, einen Verteidiger zu benennen, rufen Sie an – wir kümmern uns um alles!
  • Wir stehen für eine Pflichtverteidigung zur Verfügung an Amtsgerichten und Landgerichten in den Gerichtsbezirken der Oberlandesgerichte Köln, Düsseldorf und Karlsruhe (Auflistung der konkreten Gerichte in unserer FAQ); in anderen Gerichtsbezirken übernehmen wir im Einzelfall nach Rücksprache. Im Sexualstrafrecht übernehmen wir keine Pflichtverteidigungen, bei Landgerichten machen wir Ausnahmen im Einzelfall.
  • Zwingende Bedingungen sind: Korrespondenz per Mail, nur nach Maßgabe des Anwalts per Telefon oder Videobesprechung; Anzahl und Umfang der Schriftsätze, Besprechungsdauer und -häufigkeit allein nach Ermessen des Anwalts, wobei es immer mindestens zwei persönliche Besprechungen gibt
Pflichtverteidiger in Aachen, Rechtsanwalt für Pflichtverteidigung: Strafverteidiger Jens Ferner bietet seriöse Pflichtverteidigung als Ihr Pflichtverteidiger ohne Abstriche im Raum Aachen

Besser: Pflichtverteidiger aussuchen

Darum nutzen Sie die Möglichkeit, sich Ihren eigenen Pflichtverteidiger zu suchen, bevor das Gericht Ihnen einen bestellt. Sie können zielgerichtet Strafverteidiger ansprechen und anfragen, ob diese für eine Pflichtverteidigung zur Verfügung stehen.

[pflichtverteidiger]

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.