Bei dem Betäubungsmittelgesetz, kurz „BtMG“ handelt es sich um ein deutsches Bundesgesetz, welches den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln reguliert. Ganz früher hiess das BtMG noch „Opiumgesetz“. Das BtMG hat im eigentlichen Gesetzestext die Vorgaben zum Umgang und insbesondere die Regelungen zur Strafbarkeit. In den Anlagen zum BtMG (Anlagen I – III) ist dagegen konkret geregelt, welche Stoffe und Zubereitungen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden.
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