Der Einspruch ist nun auch die wesentliche Fehlerquelle beim Strafbefehl: Es gibt eine Frist von 2 Wochen (ab Zustellung), die zwingend einzuhalten ist. Wer also erst 4 Wochen später einen Rechtsanwalt fragt, kann – von Sonderfällen abgesehen – sprichwörtlich einpacken. Daher an dieser Stelle der dringende Hinweis: Wenn man einen Strafbefehl erhalten hat, sollte man diesen nicht nur prüfen lassen, sondern zwingend die 2 Wochenfrist beachten! Wer das nicht tut, verschenkt Optionen. Leider kann das nicht oft genug betont werden.
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