Bei Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer gibt es Freibeträge: Diese sind vom Verwandtschaftsverhältnis abhängig, dass zum Erblasser oder Schenker besteht und gelten jeweils für einen 10-Jahres-Zeitraum:
- 500.000 €: Ehegatten & eingetragene Lebenspartner;
- 400.000 €: Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder;
- 200.000 €: Enkel & Kinder von Stiefkindern;
- 100.000 €: Sonstige Personen der Steuerklasse I;
- 20.000 €: Sonstige Personen der Steuerklasse II & III;
Zusätzlich zu den Freibeträgen stehen die Steuerbefreiungen zur Verfügung, wobei insbesondere zu erwähnen sind:
- Vererbung oder Schenkung selbst genutzter Wohnimmobilie an Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner. Bei Vererbung gilt: Die Immobilie wird nach Erwerb zehn Jahre lang von dem Erwerber selbst zu Wohnzwecken genutzt.
- Vererbung selbst genutzter Wohnimmobilie an Kinder bzw. an Kinder verstorbener Kinder bei einer Wohnfläche von 200 qm, wenn das Objekt zehn Jahre lang selbst zu Wohnzwecken genutzt wird.