3D-Druck: Rechtsfragen rund um 3D-Printing und 3D-Urheberrecht

3D-Printing bzw. 3D-Drucker werden wohl der neue Hype – und damit auch Streitfragen um das „3D-Urheberrecht“. Dabei drängt sich die Frage auf: Worum kann man sich wohl streiten und liegt hier, über den Rechtsstreit hinaus, eine neue gesellschaftspolitische Entwicklung vor? Der Artikel gibt einen kurzen Ausblick.

Der „3D-Druck“, also das „ausdrucken“ 3-Dimensionaler Objekte anhand von Vorlagen, ist heute schon möglich und wird uns in Zukunft zahlreiche rechtliche Probleme und Streitigkeiten bescheren – aber auch neue innovative Geschäftsideen und leichtere Geschäftsmöglichkeiten, etwa bei Open-Source-Hardware.

Ich möchte mich im Folgenden mit den absehbaren Bereichen beschäftigen, die uns bei Rechtsfragen der 3D-Druck bescheren wird. Sicherlich nicht abschließend wie immer wird die Praxis wesentliche Fragen aufwerfen.

3D-Druck?

3D-Druck, auch additive Fertigung genannt, ist ein Fertigungsverfahren, bei dem dreidimensionale Objekte aus digitalen Dateien durch schichtweisen Materialaufbau erzeugt werden. Dies steht im Gegensatz zu herkömmlichen Fertigungsmethoden, bei denen Material durch Schneiden, Fräsen oder Bohren entfernt wird. Der 3D-Druck hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Produkte hergestellt, entwickelt und vertrieben werden, grundlegend zu verändern.

Für den Einsatz des 3D-Drucks sind im Wesentlichen drei Dinge erforderlich

  • Ein 3D-Modell: Dies ist eine digitale Datei, die das zu druckende Objekt darstellt. Es kann mit spezieller CAD-Software (Computer Aided ) erstellt oder mithilfe von 3D-Scannern von einem bestehenden physischen Objekt reproduziert werden.
  • 3D-Drucker: Dies ist das Gerät, das das 3D-Modell Schicht für Schicht aufbaut, um das physische Objekt zu erzeugen. Es gibt verschiedene Arten von 3D-Druckern, die unterschiedliche Technologien verwenden, z. B. Fused Deposition Modeling (FDM), Stereolithographie (SLA) oder selektives Lasersintern (SLS).
  • Druckmaterial: Dies ist das Material, aus dem das Objekt hergestellt wird. Je nach 3D-Drucktechnologie und Anwendung können unterschiedliche Materialien verwendet werden:
  • Kunststoffe: In vielen Fällen, insbesondere bei FDM-Druckern, werden thermoplastische Kunststoffe wie Polylactid (PLA), Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) oder thermoplastisches Polyurethan (TPU) verwendet.
    • Harze: SLA-Drucker verwenden lichthärtende Harze, die unter UV-Licht aushärten.
    • Metalle: SLS- oder Direct Metal Laser Sintering (DMLS)-Drucker können Metallpulver wie Edelstahl, Aluminium, Titan oder Kupfer verwenden.
    • Keramik: Einige 3D-Drucker können keramische Materialien verarbeiten, die bei hohen Temperaturen gesintert werden müssen.
    • Verbundwerkstoffe: Es gibt auch 3D-Drucker, die Verbundwerkstoffe verarbeiten können, z. B. kohlefaserverstärktes PLA.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle 3D-Drucker alle Materialien verarbeiten können. Die Wahl des Druckers und des Materials hängt von der gewünschten Anwendung und den spezifischen Anforderungen des Projekts ab.

Streit um 3D-Urheberrecht

Streit um das Urheberrecht ist nichts Neues, der wohl erste 3D-Druck-Streitfall lag bereits Mitte 2011 vor und behandelte den Nachdruck aus einem bekannten Kino-Film. Das mag nur ein Detail sein, verdeutlicht aber, dass es sich hier um ein längst aufkommendes Thema handelt. Tatsächlich ist davon auszugehen, dass sogenannte „3D Drucker“, also Geräte, mit denen sich aus Materialblöcken mit geeigneten Vorlagen Objekte erschaffen lassen, in den nächsten Jahren (und nicht Jahrzehnten) zu einem Massenprodukt werden.

Allgemeine Übersicht zum 3D Urheberrecht

Der 3D-Druck samt Einsatz von 3D-Druckern wirft, wie alle Technologien, die zur Replikation genutzt werden können, natürlich rechtliche Fragen auf. In der höchsten Theorie muss man dabei sehen, dass mit einem 3D-Drucker jedes Objekt nach-„gedruckt“ werden kann. Somit jeder theoretisch in der Lage wäre, nicht nur wie bisher ein 2D-Abbild auszudrucken, sondern eine komplexe Nachbildung eines jeden Objektes.

Tatsächlich wird es aber wohl noch eine erhebliche Zeit brauchen, bis auch Objekte mit komplexem Innenleben (etwa eine Uhr, die läuft) nachgedruckt werden können – wobei ich doch stark bezweifle, dass die heutige Idee des 3D-Druckens diesen Weg überhaupt ermöglichen wird, jedenfalls, ohne dass man selbst Bauteile zusammensetzt. Vielmehr geht es weiterhin nur um „Abbilder“, also um Objekte mit einem äußeren Eindruck. Insofern ist die Bezeichnung 3D-Druck und nicht „Replikation“ durchaus angebracht.

Rechtliche Streitfrage rund um die Vervielfältigung beim 3D-Druck

Aus rechtlicher Sicht spannend wird es diesmal werden, weil der Vervielfältigungsprozess anders ausgestaltet ist. Es geht nicht mehr darum, dass man (digital) Kopien zieht wie beim Filesharing, sondern man tauscht eine Druck-Vorlage aus, deren Format der heimische 3D-Drucker versteht. Mit dieser Vorlage wird dann der Druck vorgenommen.

Das Potenzial für komplexe Streitigkeiten im Zusammenhang mit der 3D-Druck-Technologie ist beträchtlich und kann verschiedene rechtliche Aspekte betreffen:

  1. Urheberrechts- und Geschmacksmusterrechtsfragen: Bei der Erstellung und dem Angebot von 3D-Druckvorlagen kann es zu Streitigkeiten darüber kommen, ob die Vorlage rechtmäßig ist oder nicht. Anders als bei eindeutig urheberrechtlich geschützten Werken wie Liedstücken, könnten Personen ein Produktdesign nachempfinden (also nachahmen), ohne es 1:1 zu kopieren. Der Ersteller der Vorlage müsste dann mit dem Schöpfer des Produktdesigns klären, ob seine Nachempfindung bereits eine Rechtsverletzung darstellt oder nicht. Hierbei sind urheberrechtliche und geschmacksmusterrechtliche Fragen betroffen. Die Streitwerte könnten im Vergleich zu heutigen Filesharing-Streitwerten erheblich höher liegen.
  2. Privatkopien und Rechtswidrigkeit: Der heimische Nachdruck eines nachempfundenen Designs könnte als Privatkopie gelten und somit nicht automatisch eine rechtswidrige Vorlage gemäß §53 I UrhG darstellen, die gegen eine rechtmäßige Privatkopie sprechen würde.
  3. Gewerbliches Handeln: Komplizierter wird es, wenn jemand frei verfügbare Vorlagen nachdruckt und die so erzeugten Objekte weiterverkauft. Insbesondere in der Anfangsphase, wenn Drucker und Druckmaterial noch teuer sind, könnte dies eine gewisse Relevanz entwickeln. Hier liegt sowohl beim Druck als auch beim Verkauf ein gewerbliches Handeln vor.
  4. Produkthaftung: Zukünftig könnten relativ einfach Druckvorlagen verteilt werden, die zu massenhaften Produkten führen, wodurch sich schnell Produkthaftungsfragen ergeben können (siehe dazu das Produkthaftungsgesetz). Dies ist interessant, weil die eigentliche Fertigung, in der der Fehler auftreten kann, beim letztlichen Konsumenten liegt und man fragen muss, ob der Unternehmer das Produkt hier überhaupt auf den Markt gebracht hat. Weiterhin könnten nun auch kleine Unternehmen oder Privatpersonen mit der kostspieligen Problematik der Produkthaftung konfrontiert sein. Das Produkthaftungsrecht stellt grundsätzlich auf den Fehler des Produkts ab, um eine Schadensersatzpflicht zu begründen.

Ergänzend sollten auch Patentverletzungen und Fragen der Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von 3D-gedruckten Objekten verursacht werden, berücksichtigt werden.

3D-Druck: Fachanwalt für IT-Recht Ferner zu rechtlichen Fragen rund um den 3D-Druck

Der 3D-Druck bietet faszinierende Möglichkeiten – auch in strafrechtlicher Hinsicht. Es handelt sich um eine schleichende Revolution, die erhebliche rechtliche Fragen aufwirft.

Rechtspolitischer Ausblick zum 3D-Druck

Rechtsstreit oder gesellschaftlicher Umbruch? Die Frage muss gestellt werden, zumal Recht kein Selbstzweck ist. Die heute aufflammende Diskussion zu einer Reform des Urheberrechts darf da getrost nur als leiser Anfang verstanden werden. Tatsächlich wird der 3D-Druck nur konsequent fortsetzen, was durch das mehr oder minder freie Internet bereits weltweit angestossen wurde:

  1. Die Verbreitung von Wissen wird zunehmend auch auf greifbare Objekte übertragen. Hersteller von Produkten werden sich mit der Idee anfreunden müssen und können, grenzüberschreitend Objekte liefern zu können, in dem man dem Endkunden die letztliche Anfertigung überlässt. Wir werden also wiedermals erleben, dass neue Industriezweige stöhnen, weil sie unter leiden – und zugleich neue Markmöglichkeiten verschlafen. Gleichzeitig wird es damit nochmals schwieriger werden, grenzüberschreitenden Warenverkehr in diesem Bereich zu begrenzen, was den Ruf nach staatlichen Kontrollmaßnahmen verstärken wird.
  2. Es wird abzuwarten sein, ob sich die Opensource-Idee auch auf Objekte übertragen lässt. Jedenfalls theoretisch wird es möglich sein, „Alternativ-Produkte“ zu industrieller Massenware anzubieten, indem Druck-Vorlagen unter einer freien zur Verfügung gestellt werden. Da es aber auch bereits auf dem Massenmarkt industriell gefertigte „Billigprodukte“ neben teurer Markenware gibt, ist dieses Feld wohl schwer zu prognostizieren. Jedenfalls im Bereich der Ersatzteile könnte sich hier aber ein gewisser Markt etablieren.  Anderes Beispiel: Wenn man sich für sein Handy mittels passender Vorlage eine Handyhülle selber drucken und gestalten kann, dürfte das durchaus ein Renner werden. Im „Produktergänzenden“ Bereich sehe ich da durchaus Potential.
  3. Spannend wird es jedenfalls sein, ob aufstrebende Künstler und Designer dieses Marktsegment nutzen werden, um nicht über einzelne Objekte, sondern sich gleich mit ganzen Bauplänen einen Namen zu schaffen. Jedenfalls dann, wenn 3D-Drucker wirklich weit verbreitet sind, stünde theoretisch jedem offen, eine gute Idee gleich als Massenprodukt auf den Markt zu werfen. Auch hier muss man aber sehen, dass auf absehbare Zeit das 3D-Drucken teurer sein wird, als das Sammeln von Geld via und die industrielle Herstellung in einem Schwellenland.
  4. Jedenfalls absehbar ist die Frage, wie die Druck-Vorlagen verbreitet werden – P2P muss es nicht zwingend sein, hier bietet sich durchaus auch ein gutes Geschäftsmodell für neue Plattformen an, die als Handelsplatz solche Vorlagen anbieten. Und natürlich wird man dann auch hier wieder streiten darum, welche Pflichten diese Plattformen bei der Kontrolle der angebotenen Vorlagen haben.
  5. Die EU hat das Thema auch im Blick: Um dem verstärkten Einsatz von 3D-Drucktechnologien Rechnung zu tragen, soll im Geschmacksmusterrecht Art. 19 GGV, der die Rechte aus dem Gemeinschaftsgeschmacksmuster regelt, dahingehend modernisiert werden. Künftig soll hier geregelt werden, dass bereits das Erstellen, Herunterladen, Kopieren, Teilen oder Verbreiten von Datenträgern oder Software, mit denen ein Geschmacksmuster dargestellt wird, verboten werden kann, um die Herstellung eines Erzeugnisses zu ermöglichen, das das Geschmacksmuster darstellt.

3D-Druck und Metaverse

Die Schnittstelle zwischen dem Metaverse und dem 3D-Druck zeigt sich in der Art und Weise, wie diese beiden Technologien zusammenwirken, um den Prozess der Produktentwicklung und -herstellung zu revolutionieren. Im Metaverse, einer virtuellen Welt, die durch fortgeschrittene Technologien wie Virtual Reality und Augmented Reality ermöglicht wird, können Objekte und Umgebungen in Echtzeit simuliert und entworfen werden. Diese virtuellen Entwürfe können dann mit Hilfe von 3D-Drucktechnologien direkt in physische Objekte umgesetzt werden. Diese Kombination ermöglicht es, Design-Iterationen schnell zu testen und zu modifizieren, was den Entwicklungsprozess erheblich beschleunigt.

Besonders hervorzuheben ist die Rolle des 3D-Drucks im industriellen Metaverse. Im industriellen Bereich, wo die Optimierung von Produktionsprozessen und die Reduzierung von Kosten von zentraler Bedeutung sind, bietet die Integration von 3D-Drucktechnologien in das Metaverse entscheidende Vorteile. Unternehmen können etwa ihre Produkte mithilfe von digitalen Zwillingen im Metaverse virtuell entwerfen und testen. Sobald ein Design fertiggestellt ist, kann es schnell und effizient per 3D-Druck hergestellt werden. Diese Methodik ermöglicht es, schneller auf Marktanforderungen zu reagieren und gleichzeitig die Kosten zu senken, wie eine Verkürzung der Produkteinführungszeit von neun auf fünf Monate und eine Reduzierung des Kapitalaufwands um 70 % zeigen.

Rechtliche Fragen, die sich aus der Schnittmenge von Metaverse und 3D-Druck ergeben, umfassen unter anderem Urheberrechtsfragen bezüglich der im Metaverse erstellten Designs. Es muss geklärt werden, wer die Rechte an diesen virtuellen Produkten besitzt und wie diese Rechte geschützt und durchgesetzt werden können, insbesondere wenn diese Designs in physische Objekte umgesetzt werden. Weiterhin stellen sich Fragen des Patentschutzes und der Haftung bei Fehlern oder Mängeln von 3D-gedruckten Produkten. Ebenso könnten Datenschutzprobleme auftreten, insbesondere wenn im Metaverse verarbeitet oder genutzt werden, um personalisierte Produkte herzustellen. Die effektive Regulierung und rechtliche Handhabung dieser Aspekte ist von entscheidender Bedeutung für die zukünftige Nutzung von Metaverse und 3D-Druck im industriellen Bereich.

3D-Druck und Straftaten

Die 3D-Drucktechnologie hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Produkte hergestellt und entwickelt werden, zu revolutionieren. Diese Technologie kann jedoch auch missbraucht werden, um Straftaten zu begehen oder bei der Begehung von Straftaten zu helfen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie 3D-Drucker für kriminelle Zwecke eingesetzt werden können:

  • Herstellung von Waffen: Eine der bekanntesten Anwendungen von 3D-Druckern im kriminellen Bereich ist die Herstellung von Schusswaffen und Waffenteilen. Mit Hilfe von 3D-Druckern können Kriminelle funktionsfähige Waffen aus Kunststoff oder Metall herstellen, die schwerer zu erkennen sind als herkömmliche Waffen. Dies kann zu Sicherheitsproblemen an Flughäfen, öffentlichen Veranstaltungen und anderen Orten führen, an denen Waffen verboten sind.
  • Produktfälschungen und Markenpiraterie: Kriminelle können mithilfe der 3D-Drucktechnologie gefälschte Produkte und Ersatzteile herstellen, die sie als Originalprodukte verkaufen. Dies kann zu finanziellen Verlusten für Käufer und Hersteller führen und in einigen Fällen sogar die Sicherheit der Verbraucher gefährden, wenn die gefälschten Produkte von schlechter Qualität sind oder nicht den Sicherheitsstandards entsprechen.
  • Herstellung von Einbruchswerkzeugen: Mithilfe von 3D-Druckern können Einbrecher Spezialwerkzeuge wie Dietriche oder Schlüsselkopien herstellen, um sich unbefugt Zugang zu Gebäuden, Fahrzeugen oder Tresoren zu verschaffen.
  • Manipulation von Sicherheitsvorkehrungen: 3D-gedruckte Objekte können auch dazu verwendet werden, Sicherheitssysteme zu umgehen oder zu manipulieren. Beispielsweise könnten Kriminelle 3D-gedruckte Gesichtsmasken oder Nachbildungen von Fingerabdrücken herstellen, um biometrische Sicherheitssysteme zu täuschen.
  • Herstellung von Drogenutensilien: Kriminelle könnten 3D-Drucker nutzen, um Drogenutensilien wie Pfeifen, Spritzen oder andere Geräte herzustellen, die für den Konsum oder die Herstellung illegaler Drogen benötigt werden.
  • Verbreitung illegaler oder anstößiger Inhalte: Illegale oder anstößige 3D-Druckvorlagen wie Kinderpornografie oder verbotene Symbole können über das Internet verbreitet und anschließend gedruckt werden. Dies kann die Verfolgung und Bestrafung der Verbreitung solcher Inhalte erschweren.

Es ist wichtig, sich der potenziellen Missbrauchsmöglichkeiten der 3D-Drucktechnologie bewusst zu sein, um geeignete Sicherheitsmaßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen zu entwickeln, die Missbrauch verhindern und Straftäter zur Rechenschaft ziehen.

Fazit zum 3D-Druck

In der Tat sehe ich beim 3D-Drucken in den nächsten Jahren den größten Reiz, das zu schaffen, was sich unsere Gesellschaft so sehr wünscht: individuelle Massenware. Die Begehrlichkeit, etwa „nachdrucken“ zu können, was man sonst nur in einem Kinofilm sieht und das sonst unerreichbar ist, sollte daher nicht unterschätzt werden. Und das ist dann auch das Verführerische am 3D-Druck, nämlich sich etwas zu verschaffen, was man sonst nicht „einfach so“ erhalten könnte. Sei es, weil nationale Grenzen ein Problem sind, das gewünschte Objekt zu teuer oder schlicht nicht verfügbar ist. Und in jedem dieser Fälle ist der Streit absehbar.

Letztlich wird auch dies wieder nur ein Teilaspekt, ein einzelnes „Schlachtfeld“ in einem großen gesellschaftspolitischen Gesamtkomplex sein: Wir streben zunehmend an, in den nächsten Jahrzehnten jedes Produkt „nachdrucken“ zu können. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis man Gerüche und Geschmack nachmischen kann, Bücher, Musik, Filme und Objekte haben wir schon „erledigt“. Es wird zunehmend schwieriger, unserer Gesellschaft klarzumachen, warum man alleine die Inhaberschaft einer Idee, eines Gedankens, noch kommerzialisieren können soll. Dies insbesondere, da es zunehmend Menschen gibt, die in breiter Masse ihre Zeit, Energie und ihr Wissen frei zur Verfügung stellen.

Insofern betrachte ich den 3D-Druck nicht als neuerliche Revolution, sondern als Teil einer kontinuierlichen Entwicklung, die dazu führt, dass die Kommerzialisierung des endgültigen Werks zunehmend sinnlos wird und man versuchen wird, immer weiter die „Idee hinter dem Werk“ zu sichern. Ob dies tatsächlich einmal Wirklichkeit wird, hängt nicht zuletzt auch von aktuellen gesellschaftlichen Diskussionen ab. Und bis die zu Ergebnissen führen, werden weiter Juristen Geld damit verdienen, mit dem Recht einer Rechtspolitik aus dem 19. Jahrhundert technische Vorgänge aus dem 21. Jahrhundert zu bewerten.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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