Transparents mit der Aufschrift „A.C.A.B.“: Strafbare Beleidigung

Der Angeklagte hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ – eine Abkürzung für die Worte „all cops are bastards“ – hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Karlsruhe durch Urteil vom 25.09.2013 den erstinstanzlichen Freispruch aufgehoben, den Angeklagten der Beleidigung (§ 185 StGB) schuldig gesprochen und ihn unter Vorbehalt der Verurteilung zu der Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 30.- EUR verwarnt.

Das erste in dieser Sache ergangene Berufungsurteil, das den erstinstanzlichen Freispruch bestätigte, hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 19.07.2012 aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückverwiesen. Durch Beschluss vom 20.05.2014 hat der 1. Strafsenat nun die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25.09.2013 verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen Beleidigung rechtskräftig.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2014 – 1 (8) Ss 678/13- AK 15/14
Quelle: Pressemitteilung des Gerichts

Rechtsanwalt Jens Ferner
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Alle anzeigen)
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.