Transparents mit der Aufschrift „A.C.A.B.“: Strafbare Beleidigung

Der Angeklagte hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift „“ – eine Abkürzung für die Worte „all cops are bastards“ – hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Karlsruhe durch Urteil vom 25.09.2013 den erstinstanzlichen Freispruch aufgehoben, den Angeklagten der (§ 185 StGB) schuldig gesprochen und ihn unter Vorbehalt der Verurteilung zu der von 20 Tagessätzen zu je 30.- EUR verwarnt.

Das erste in dieser Sache ergangene Berufungsurteil, das den erstinstanzlichen Freispruch bestätigte, hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 19.07.2012 aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückverwiesen. Durch Beschluss vom 20.05.2014 hat der 1. Strafsenat nun die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25.09.2013 verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen Beleidigung rechtskräftig.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20. Mai 2014 – 1 (8) Ss 678/13- AK 15/14
Quelle: Pressemitteilung des Gerichts

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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